Inhalt
Anmeldung Jagdpatent
Bezug Jagdpatent 2024
Folgende Unterlagen, Leistungen sind bis 10. April 2024 einzureichen, bzw. zu erbringen:
- Patentanmeldung
- Anzahlung von CHF 100.--
- Versicherungsnachweis (Kopie zwingend beilegen)
Treffsicherheitsnachweis 2024
Der Treffsicherheitsnachweis ist bis spätestens 30. Juni 2024 per Post oder per E-Mail (manuela.nagel@clutterar.ch) unaufgefordert bei der Jagdverwaltung einzureichen.
Jagdverwaltung
Das Sekretariat der Jagdverwaltung ist in der Zeit von 9. Februar bis ca. Mitte März 2024 infolge unfallbedingter Abwesenheit von Manuela Nagel nicht besetzt. Eingehende E-Mails werden nicht gelesen oder weitergeleitet. Administrative Anfragen, Bestätigungen über den Erhalt der elektronischen Patentanmeldung und weitere schriftliche Kommunikation werden nach ihrer Rückkehr beantwortet.
Wir bitten um Geduld und danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Jagdzeiten 2024
(vorbehältlich Entscheid Jagdkommission und Beschluss Regierungsrat im Juni)
Die detaillierten Jagdzeiten sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt. Diese werden sich aber grundsätzlich an den Zeiten der Vorjahre orientieren. Nach Bekanntgabe werden diese auf unserer Homepage online gestellt.
Anmeldung zum Bezug Jagdpatent Appenzell Ausserrhoden 2024
Wir laden Sie ein, sich mit dem Anmeldeformular bis spätestens am 10. April 2024 für die Jagdsaison 2024/2025 anzumelden. Die Anmeldung kann online über www.ar.ch (im Suchfeld "Jagdpatent" eingeben), per E-Mail an manuela.nagel@clutterar.ch oder per Post an die Jagdverwaltung erfolgen. Bewerberinnen und Bewerber, welche im Kanton Appenzell Ausserrhoden zum ersten Mal ein Jagdpatent beziehen möchten, müssen ein unterschriebenes Anmeldeformular schriftlich bei der Jagdverwaltung einreichen.
Gleichzeitig mit der Anmeldung ist eine Anzahlung von pauschal CHF 100.- an das Amt für Finanzen des Kanton Appenzell Ausserrhoden, 9100 Herisau, PC-Konto 90-2483-0, IBAN CH27 0900 0000 9000 2483 0, Vermerk "Jagdpatent 2024" zu leisten. Dieser Betrag gilt, ungesehen ob Sie die Niederjagd einzeln, die Hochjagd einzeln oder die Nieder- und Hochjagd ausüben möchten. Ohne geleistete Anzahlung bis spätestens 10. April 2024 ist Ihre Patentanmeldung ungültig. Die Anzahlung wird bei der Verrechnung der gesamten Patentgebühren berücksichtigt. Die Rechnungstellung erfolgt zusammen mit dem Versand des Jagdpatentes.
Jagdhaftpflichtversicherung
Es besteht die Möglichkeit, die obligatorische Jagdhaftpflichtversicherung via Jagdverwaltung AR abzuschliessen. Die Versicherungsprämie beträgt CHF 30.- für die Jagd in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein. Wenn Sie über eine private Jagdhaftpflichtversicherung verfügen, ist dies bei der Anmeldung zwingend und jährlich mittels einem aktuellen Versicherungsnachweis nachzuweisen (Kopie genügt). Wird bis Anmeldeschluss kein Versicherungsnachweis eingereicht, wird Ihnen ohne Rücksprache die Kollektivversicherung in Rechnung gestellt.
Treffsicherheitsnachweis
Gemäss Beschluss der Jagdkommission AR vom 10. Dezember 2014 umfasst der obligatorische Treffsicherheitsnachweis sowohl den Kugel- wie auch den Schrotschuss. Der Nachweis für beide Programme ist bis spätestens 30. Juni 2024 per Post oder per E-Mail manuela.nagel@clutterar.ch unaufgefordert bei der Jagdverwaltung einzureichen.
Jagdverwaltung
Das Sekretariat der Jagdverwaltung ist in der Zeit von 9. Februar bis ca. Mitte März 2024 infolge unfallbedingter Abwesenheit von Manuela Nagel nicht besetzt. Eingehende E-Mails werden nicht gelesen oder weitergeleitet. Administrative Anfragen, Bestätigungen über den Erhalt der elektronischen Patentanmeldung und weitere schriftliche Kommunikation werden nach ihrer Rückkehr beantwortet. Wir bitten um Geduld und danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Die Jagdverwaltung dankt Ihnen für Ihre Anmeldung und die Einhaltung der vorgegebenen Termine.
Wir freuen uns auf ein engagiertes, erfolgreiches Jagdjahr 2024/2025.