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Jagdprüfung / Teilprüfung Recht
Wer jagen will, braucht eine kantonale Jagdberechtigung. Die Jagdberechtigung wird Bewerberinnen und Bewerbern erteilt, die in der Jagdprüfung nachweisen, dass sie über die erforderlichen Kenntnisse verfügen. Die Jägerprüfung wird gestützt auf die Art. 45 - 57 der kantonalen Jagdverordnung (bGS 526.21) durchgeführt. Die Anmeldung hat schriftlich zu erfolgen, das Anmeldeformular ist an die Jagdverwaltung, Kasernenstrasse 17A, 9102 Herisau einzureichen.
Ablauf Jagdprüfung
Unter Beilage eines Zentralstrafregisterauszuges können sich Personen, die das 17. Altersjahr erreicht haben, zur Prüfung anmelden. Die Ausbildung dauert rund 14 Monate und steht unter der Leitung des Ausbildungsbeauftragten des Appenzell Ausserrhoder Patentjägervereins.
1. Prüfungsteil
Der erste Prüfungsteil umfasst folgende Fächer:
a) Waffen, Munition, Optik
b) Waffenhandhabung
c) Schiessen
Er zerfällt in eine Schiess- und in eine Theorieprüfung. Wer die Schiessprüfung nicht besteht, wird zur Theorieprüfung nicht zugelassen.
Für den Kugelschuss gilt folgendes Programm:
- Scheibe: Stehender Bock, internationale Rehscheibe, 10er-Einteilung
- Distanz: 100 Meter
- Stellung: Wahlweise liegend frei oder sitzend, knieend, stehend angestrichen
- Anzahl Schüsse: 5
- Mindestpunktzahl: 42
Für den Schrotschuss gilt folgendes Programm:
- Scheibe: Dreiteilige Kipphasenanlage
- Distanz: 35 Meter
- Stellung: Stehend frei
- Munition: 3,5 mm Schrotdurchmesser
- Anzahl Schüsse: 10, ohne Probeschüsse
- Mindesttreffer: Mindestens 7 Schüsse. Als Treffer zählen 2 oder 3 geöffnete Kipphasenklappen. Der Laufhase ist selbständig abzurufen. Wird die Schussabgabe verpasst, weil irrtümlich das Gewehr gesichert war, kann der Schuss nachgeholt werden.
2. Prüfungsteil
Der zweite Prüfungsteil dauert mindestens zwei und höchstens sechs Stunden. Er umfasst folgende Fächer:
a) Jagdgesetzgebung
b) Wildtierbiologie
c) Wildtierökologie
d) Wildtiermanagement
e) Das jagdliche Handwerk
f) Wildbretverwertung
g) Jagdhunde
h) Wildtierkrankheiten
Gebühren
Für die Prüfungen werden folgende Gebühren erhoben:
a) Prüfung in allen Fächern Fr. 350.--
b) Teilprüfung gemäss Art. 45 Abs. 2 Fr. 250.--
c) Nachprüfung Fr. 200.--
Die Prüfungsgebühr wird zurück erstattet, wenn die Anmeldung noch vor der Schiessprüfung zurückgezogen wird.
Teilprüfung Recht
Die kantonale Verordnung zum Gesetz über Jagd, Wild- und Vogelschutz (Jagdverordnung, bGS 526.21) regelt die Anerkennung ausserkantonaler und ausländischer Fähigkeitsausweise für die Ausübung der Jagd wie folgt:
Art. 45 Fähigkeitsausweis
2 Das Departement Bau und Volkswirtschaft kann ausserkantonale oder im angrenzenden Ausland erworbene Fähigkeitsausweise ganz oder teilweise anerkennen.
In deutschsprachigen Nachbarländern erworbene Fähigkeitsausweise werden teilweise anerkannt. Zur Erlangung des Jagdpatentes muss durch den Gesuchsteller, die Gesuchstellerin die Prüfung im Fach Jagdgesetzgebung (schweizerisches und kantonales Jagdrecht) abgelegt werden.
Gebühr: Fr. 250.--
Anmeldefrist: 31. Oktober 2023