Inhalt

Kurse Jagdverwaltung

Schiessen in der Nacht mit künstlicher Lichtquelle oder Nachtsichtzielgeräten

Datum, Zeit:    Freitag, 21. März 2025, 19:30 Uhr

Ort:                  Jagdschiessstand Hintere Au, Schwellbrunn

Treffpunkt:      Parkplatz vor dem Theoriegebäude (nicht beim Jagdschiessstand!)

Die eidgenössische Jagdverordnung verbietet die Verwendung von künstlichen Lichtquellen und Nachtsichtzielgeräten bei der Ausübung der Jagd. Die Kantone können speziell ausgebildeten jagdberechtigten Personen die Verwendung solcher verbotener Hilfsmittel zur Verhütung von Wildschäden gestatten.

Die Jagdverwaltung führt eine Ausbildung zum Schiessen in der Nacht mit künstlicher Lichtquelle und mit Nachtsichtzielgeräten durch. Zugelassen für diese Ausbildung sind aktive Mitglieder des Ausserrhoder Patentjägervereins.

Im Kurs wird mit der eigenen Waffe in der Nacht geschossen. Dabei können künstliche Lichtquellen und - sofern eine entsprechende waffenrechtliche Bewilligung vorgewiesen werden kann - auch eigene Nachtzielgeräte eingesetzt werden. Bitte Merkblatt rechts im gelben Kasten beachten!

Für den Besuch dieses Kurses ist eine Online-Anmeldung (unten) zwingend erforderlich.


Online-Anmeldung zum Kurs

Personalien

* Wer ein auf dem Gewehr montierbares Nachtzielgerät mitbringt, muss eine gültige waffenrechtliche Ausnamebewilligung gemäss Art. 4 Ab. 2, lit. b. des eidg. Waffengesetzes (SR514) vorweisen, vergl. Merkblatt.

Zusätzliche Informationen

Abteilung Natur und Wildtiere

Kasernenstrasse 17A
9102 Herisau
T: +41 71 353 67 71

Dokumente Kurse Jagdverwaltung