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Zweitwohnungen
Mit der Annahme der Zweitwohnungsinitiative hat sich das Schweizer Volk für eine Beschränkung des Zweitwohnungsbaus ausgesprochen; Appenzell Ausserrhoden hat mit 56 % zugestimmt. Seit dem 1. Januar 2016 sind die rechtlichen Grundlagen des Bundes in Kraft. Sie regeln den Bau neuer Zweitwohnungen sowie den Umgang mit Wohnungen, die bereits vor dem Urnengang bestanden. In den betroffenen Gemeinden ist der Neubau von herkömmlichen Zweitwohnungen oder die Erweiterung bestehender Zweitwohnungen bis auf Weiteres nicht möglich. In Appenzell Ausserrhoden ist zurzeit keine Gemeinde betroffen.
Folgende Gemeinden wurden vom Bund aus der Liste gestrichen oder nicht aufgenommen:
- Schönengrund (Brief Bund vom 11. November 2013; Brief Bund vom 24. Juni 2016 und vom 26. März 2018; Brief Bund vom 3. Juli 2018)
- Urnäsch (Brief Bund vom 26. April 2013; Brief Bund vom 24. Juni 2016)
- Schwellbrunn (Brief Bund vom 26. April 2013)
- Wald (Brief Bund vom 12. Juni 2013; Brief Bund vom 24. Juni 2016)
- Trogen (Brief vom Bund vom 25. November 2013)
- Reute (Brief Bund vom 16. April 2014)
- Wolfhalden (Brief Bund vom 7. Oktober 2014)
- Hundwil (Brief Bund vom 1. März 2016)
- Walzenhausen (Brief Bund vom 19. Juli 2017)
Die Gemeinden Teufen, Bühler, Gais, Speicher, Herisau, Stein, Waldstatt, Grub, Heiden, Lutzenberg und Rehetobel sind nicht betroffen, da ihr Zweitwohnungsanteil deutlich unter 20 % liegt.