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Zweitwohnungen
Mit der Annahme der Zweitwohnungsinitiative hat sich das Schweizer Volk für eine Beschränkung des Zweitwohnungsbaus ausgesprochen; Appenzell Ausserrhoden hat mit 56 % zugestimmt. Seit dem 1. Januar 2016 sind die rechtlichen Grundlagen des Bundes in Kraft. Sie regeln den Bau neuer Zweitwohnungen sowie den Umgang mit Wohnungen, die bereits vor dem Urnengang bestanden. In den betroffenen Gemeinden ist der Neubau von herkömmlichen Zweitwohnungen oder die Erweiterung bestehender Zweitwohnungen bis auf Weiteres nicht möglich.
Zusätzliche Informationen
Abteilung Raumentwicklung
Kasernenstrasse 17 A
9102
Herisau
T: +41 71 353 67 71