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Arbeitsbewilligungen
Stellenmeldepflicht
Per 1. Juli 2018 ist die Stellenmeldepflicht in Kraft getreten. Alle Arbeitgeber sind verpflichtet, offene Stellen in Berufsarten mit schweizweit mindestens 8 Prozent Arbeitslosigkeit der öffentlichen Arbeitsvermittlung zu melden. Dem Gesuch um Zulassung eines ausländischen Arbeitnehmenden ist deshalb auch der Nachweis der erfolgten Stellenmeldung beizufügen.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf www.arbeit.swiss, der offiziellen Informationsseite des Bundes. Für Fragen im Zusammenhang mit der Stellenmeldepflicht wenden Sie sich bitte an den RAV Arbeitgeberservice unter der Nummer 071 353 63 66 oder an rav.herisau@clutterar.ch.
Zusätzliche Informationen
Amt für Wirtschaft und Arbeit
Lisa Maria Hoffmann
Wichtig
Anträge sind vollständig ausgefüllt und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen mindestens einen Monat vor Stellenantritt einzureichen. Die Abteilung Migration nimmt anschliessend eine Erstprüfung vor. Das Amt für Wirtschaft und Arbeit vollzieht abschliessend eine Prüfung des Gesuchs.