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Arbeitsbewilligungen
Stellenmeldepflicht
Per 1. Juli 2018 ist die Stellenmeldepflicht in Kraft getreten. Alle Arbeitgeber sind verpflichtet, offene Stellen in Berufsarten mit schweizweit mindestens 8 Prozent Arbeitslosigkeit der öffentlichen Arbeitsvermittlung zu melden. Dem Gesuch um Zulassung eines ausländischen Arbeitnehmenden ist deshalb auch der Nachweis der erfolgten Stellenmeldung beizufügen.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf www.arbeit.swiss, der offiziellen Informationsseite des Bundes. Für Fragen im Zusammenhang mit der Stellenmeldepflicht wenden Sie sich bitte an den RAV Arbeitgeberservice unter der Nummer 071 353 63 66 oder an rav.herisau@clutterar.ch.
Zusätzliche Informationen
Amt für Wirtschaft und Arbeit
Obstmarkt 3
9102
Herisau
T: +41 71 353 64 31