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Drittstaaten

Aus allen Nicht-EU/EFTA-Staaten – sogenannte Drittstaaten – werden gemäss Auftrag des Bundesrates in beschränktem Ausmass lediglich gut qualifizierte Arbeitskräfte zugelassen.

Die Zulassungskriterien sind im Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) des Bundes und der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) aufgeführt.

Für die Erwerbstätigkeit von Drittstaatsangehörigen im Kanton Appenzell Ausserrhoden ist frühzeitig eine Arbeitsbewilligung zu beantragen. Die Erteilung einer Arbeitsbewilligung ist an bestimmte Zulassungsvoraussetzungen (Gesamtwirtschaftliches Interesse, Kontingentierung, Inländervorrang, Einhaltung der orts-, berufs- und branchenüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen sowie Beschränkung auf Führungskräfte, Spezialistinnen und Spezialisten und andere qualifizierte Arbeitskräfte) gebunden. Ein Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Bewilligung besteht nicht.

Zusätzliche Informationen

Amt für Wirtschaft und Arbeit

Obstmarkt 3
9102 Herisau
T: +41 71 353 64 31
F: +41 71 353 62 59

Lisa Maria Hoffmann

Sachbearbeiterin
T: +41 71 353 64 35
F: +41 71 353 62 59