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Flüchtlinge und Asylsuchende

Bewilligungsverfahren bei erwerbstätigen Asylsuchenden (N), vorläufig aufgenommenen Personen (F) und Flüchtlingen (B)

Die Zulassung von Asylsuchenden (N-Ausweis), vorläufig Aufgenommenen (F-Ausweis) und anerkannten Flüchtlingen (B-Ausweis) zum Schweizer Arbeitsmarkt kann erfolgen, wenn diese dem gesamtwirtschaftlichen Interesse entspricht und weitere Zulassungsvoraussetzungen gegeben sind.

Zur Erleichterung der beruflichen Integration haben sich die im Bewilligungsverfahren involvierten Ämter und Abteilungen auf eine gemeinsame Richtlinie für die Bewilligungsverfahren geeinigt. Die Richtlinie soll Klarheit im Vollzug schaffen und eine Bewilligungspraxis sicherstellen, die sowohl dem Schutz- als auch dem Förderungsgedanken Rechnung trägt.


Zusätzliche Informationen

Amt für Wirtschaft und Arbeit

Obstmarkt 3
9102 Herisau
T: +41 71 353 64 31

Lisa Maria Hoffmann

Sachbearbeiterin
T: +41 71 353 64 35