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Anerkannte Flüchtlinge (Ausweis B)
Anerkannte Flüchtlinge sind Personen, deren Flüchtlingseigenschaft anerkannt wird und die in der Schweiz Asyl erhalten. Mit dem positiven Asylentscheid erhält die Person die Aufenthaltsbewilligung B.
Voraussetzungen
Die Voraussetzung für eine Arbeitsbewilligung ist eine gültige Aufenthaltsbewilligung. Die orts- und branchenüblichen Lohn- und Anstellungsbedingungen müssen erfüllt sein. Brancheneinschränkungen sind nicht vorgesehen.
Meldepflicht
Die bisher kostenpflichtige Bewilligungspflicht von Stellenantritten und Stellenwechseln von vorläufig Aufgenommenen (Ausweis F) und anerkannten Flüchtlingen (Ausweis B) wird im revidierten Gesetz durch eine vereinfachte kostenlose Meldepflicht ersetzt.
Online-Meldung
Die Aufnahme und Beendigung einer Erwerbstätigkeit sowie der Stellenwechsel von anerkannten Flüchtlingen (Ausweis B) ist meldepflichtig.
Die Meldung erfolgt durch die Arbeitgebenden bzw. selbständig erwerbstätigen Personen über den Online-Schalter EasyGov.swiss oder mit dem entsprechenden Meldeformular.