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Anerkannte Flüchtlinge (Ausweis B)

Anerkannte Flüchtlinge sind Personen, deren Flüchtlingseigenschaft anerkannt wird und die in der Schweiz Asyl erhalten. Mit dem positiven Asylentscheid erhält die Person die Aufenthaltsbewilligung B.

Voraussetzungen

Die Voraussetzung für eine Arbeitsbewilligung ist eine gültige Aufenthaltsbewilligung. Die orts- und branchenüblichen Lohn- und Anstellungsbedingungen müssen erfüllt sein. Brancheneinschränkungen sind nicht vorgesehen.

Meldepflicht

Die bisher kostenpflichtige Bewilligungspflicht von Stellenantritten und Stellenwechseln von vorläufig Aufgenommenen (Ausweis F) und anerkannten Flüchtlingen (Ausweis B) wird im revidierten Gesetz durch eine vereinfachte kostenlose Meldepflicht ersetzt.

Online-Meldung

Die Aufnahme und Beendigung einer Erwerbstätigkeit sowie der Stellenwechsel von anerkannten Flüchtlingen (Ausweis B) ist meldepflichtig.

Die Meldung erfolgt durch die Arbeitgebenden bzw. selbständig erwerbstätigen Personen über den Online-Schalter EasyGov.swiss oder mit dem entsprechenden Meldeformular.

Zusätzliche Informationen

Amt für Wirtschaft und Arbeit

Obstmarkt 3
9102 Herisau
T: +41 71 353 64 31

Lisa Maria Hoffmann

Sachbearbeiterin
T: +41 71 353 64 35