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Gewässernetz und Gewässerraum

Kantonales Gewässernetz

Insgesamt fliessen im Kanton Appenzell Ausserrhoden rund 1200 km Bäche und Flüsse. Sie lassen sich aufgrund der Topographie in sieben grössere Gewässer-Einzugsgebiete unterteilen: Necker, Glatt, Urnäsch, Sitter, Goldach, Rheintaler Binnenkanal und Steinach.

Die öffentlichen Gewässer einschliesslich deren Schutzbauten unterliegen der Hoheit und dem Verfügungsrecht des Kantons. Hierzu führt das Tiefbauamt einen Kataster aller öffentlichen Gewässer; das kantonale Gewässernetz 1:10'000 (GN10).

Link:
Karte Gewässernetz GN10 AR (Geoportal)


Gewässerraum

Gewässer benötigen ausreichend Raum, um ihre natürlichen Funktionen, den Schutz vor Hochwasser sowie die Wassernutzung einschliesslich Naherholung gewährleisten zu können. Weite, naturnahe Uferbereiche sind hierfür ebenso entscheidend wie eine eigendynamische und vielfältige Gewässersohle. 

Seit Januar 2011 ist im eidgenössischen Gewässerschutzgesetz der sogenannte Gewässerraum verankert. Die Kantone sind demnach verpflichtet, die den Gewässern zustehenden Räume auszuscheiden. Mit der Festlegung des Gewässerraums wird sichergestellt, dass die wichtigen Lebensräume in und am Gewässer erhalten bleiben oder wiederhergestellt werden können und der Hochwasserabfluss auch zukünftig möglich ist. Deshalb steht der Gewässerraum primär dem Gewässer zur Verfügung und ist bei Bauvorhaben und bei der Bewirtschaftung zu berücksichtigen.

Bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Festlegung des Gewässerraums gelten für den Abstand von Bauten und Anlagen zum Gewässer die Übergangsbestimmungen der Gewässerschutzverordnung (GSchV; SR 814.201). Diese sehen bei Fliessgewässern mit einer Gerinnesohlenbreite bis 12 m einen beidseitigen Abstand von 8 m plus die Breite der Gerinnesohle vor (siehe Schema unten). Bei Fliessgewässern mit einer Gerinnesohlenbreite von mehr als 12 m gilt ein beidseitiger Abstand von 20 m. Der Abstand wird gemessen ab der bestehenden Uferlinie (Gewässerrand).

Links:
Schema Gewässerraum Übergangsbestimmungen GSchV (pdf)
Arbeitshilfe Gewässerraum, BPUK, LDK, BAFU, ARE, BLW 2024 (pdf)

Zusätzliche Informationen

Tiefbauamt

Kasernenstrasse 17 A
9102 Herisau
T: +41 71 353 65 07