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Objektschutznachweis
Bei Bauvorhaben in Gefahrengebieten sind wirksame und wirtschaftliche Massnahmen zum Schutz von Menschen und Sachwerten umzusetzen. Ein Objektschutznachweis wird als integrierender Bestandteil der Baugesuchseingabe verlangt (Art. 115a Abs. 2 BauG; bGS 721.1). Der Umfang der einzureichenden Unterlagen richtet sich nach der Gefahrenexposition eines Bauvorhabens. Weitere Informationen finden Sie im Leitfaden Objektschutznachweis (siehe «Dokumente»).
Die Baugesuchsformulare inkl. Formulare zum Objektschutznachweis stehen unter www.ar.ch/baugesuche zur Verfügung.
Die Gefahrengebiete sind im Zonenplan Gefahren bzw. in der Gefahrenkarte Wasser, in der Gefahrenhinweiskarte sowie in der Gefährdungskarte Oberflächenabfluss ausgewiesen. Diese sind im kantonalen Geoportal unter www.geoportal.ch publiziert. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Gefahrengrundlagen Wasser.
Umfang des Objektschutznachweises
Darstellung des Objektschutznachweises
- Plansymbole für den Objektschutz (www.schutz-vor-naturgefahren.ch)
Weitere Informationen und Beratung zum Objektschutz
Zusätzliche Informationen
Sachbearbeiter Wasserbaupolizei
Michael Hug
Tel.: +41 71 353 65 13
michael.hug@clutterar.ch
(anwesend Mo., Di. & Mi.)