Inhalt
Qualifikationsverfahren
Prüfungskommission
Für die im Kanton durchzuführenden Qualifikationsverfahren ist die kantonale Prüfungskommission zuständig. Zu den Hauptaufgaben der Kommission gehören:
- Aufsicht über die im Kanton durchgeführten Qualifikationsverfahren
- Wahl der Prüfungsexpertinnen und - experten
- Sicherstellung der Aus- und Weiterbildung der Expertinnen und Experten
- Stellungsnahme zu Prüfungsrekursen
- Jährliche Berichterstattung an das Amt über Ablauf und Ergebnisse der Qualifikationsverfahren
- Erstellung der Prüfungsordnung
Prüfungsleitung
Aufgabenbereiche:
- Überwachung und Vollzug der gesetzlichen Bestimmungen und der Anordnung und Weisungen der Prüfungskommission
- Koordination der von anderen Kantonen zugewiesenen Qualifikationsverfahren
- Administration und Rechnungsführung im Zusammenhang mit Qualifikationsverfahren
- Datenaustausch mit Bund und anderen Kantonen im Zusammenhang mit Qualifikationsverfahren
- Koordination Schulung der Expertinnen und Experten
Besondere Zulassungsvoraussetzungen
Art. 32 der Verordnung über die Berufsbildung (BBV) vom 19. November 2003: Wurden Qualifikationen ausserhalb eines geregelten Bildungsganges erworben, so setzt die Zulassung zum Qualifikationsverfahren eine mindestens fünfjährige berufliche Erfahrung voraus.
Zusätzliche Informationen
Abteilung Berufsbildung
Obstmarkt 3
9102
Herisau
T: +41 71 353 67 12