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Vor der Lehre

Anzahl Lernende im Betrieb

Für die Höchstzahl der Lernenden, die Sie in Ihrem Betrieb einstellen können, ist die Bildungsverordnung des entsprechenden Berufes massgebend. Wenn Sie die Höchstzahl überschreiten wollen, setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Geben Sie Interessierten die Zusage Ihres Ausbildungsplatzes erst, wenn Sie im Besitz der Bewilligung sind.

Lehrbeginn

Die berufliche Grundbildung beginnt mit dem Schuljahr der zu besuchenden Berufsfachschule. Über Ausnahmen entscheidet die Abteilung Berufsbildung. Schulbeginn ist jeweils in der 33. Woche.

Die Abteilung Berufsbildung ist bereit, Lehrverträge mit Lehrbeginn ab Montag der 30. Woche ohne entsprechendes Gesuch zu genehmigen. So ist gewährleistet, dass die Lernenden vor Lehrbeginn in der Regel noch zwei Wochen Ferien machen können.

Für Lernende aus Appenzell Ausserrhoden, welche ausserkantonale Berufsfachschulen besuchen, gilt der Schulbeginn der jeweiligen Schule. Erkundigen Sie sich direkt bei diesen Berufsfachschulen. Bei beruflichen Grundbildungen mit Blockunterricht (Interkantonale Fachkurse) wird der Schulbeginn vom jeweiligen Schulträger festgelegt.

Anmeldung zur Berufsfachschule und Kurse

Die Anmeldung an die zu besuchende Berufsfachschule und die Überbetrieblichen Kurse der Organisationen der Arbeitswelt (Berufsverbände) erfolgt durch den Lehrbetrieb.

Hier gelangen Sie zu weiteren Informationen, Formularen, Merkblättern und Links

Zusätzliche Informationen

Abteilung Berufsbildung

Obstmarkt 3
9102 Herisau
T: +41 71 353 67 12