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Reguläre oder verkürzte berufliche Grundbildung

Mit einem Lehrvertrag (vorallem für Quereinsteigende): Für diese beiden Wege muss man mit einem Ausbildungsbetrieb einen Lehrvertrag abschliessen. Dabei können der Lohn und weitere Konditionen verhandelt werden und auch besser ausfallen als für Jugendliche.

Reguläre berufliche Grundbildung

Wenn Sie beruflich in ein anderes Gebiet wechseln möchten und wenig bis keine Berufserfahrung im gewünschten Tätigkeitsgebiet haben, dann absolvieren Sie die gesamte Ausbildungszeit in einem Lehrbetrieb.

Voraussetzung:                             Abgeschlossene obligatorische Schulzeit

Dauer:                                             2 Jahre EBA oder 3-4 Jahre EFZ

Anstellung:                                     Vollzeit, Lehrvertrag in einem Ausbildungsbetrieb

Bildung:                                          Betriebliche Bildung: im Lehrbetrieb

                                                         Berufskunde und Allgemeinbildung: in der Berufsfachschule

                                                         Überbetriebliche Kurse: im Kurszentrum

Qualifikationsverfahren gemäss Bildungsverordnung; es sind zwei Wiederholungen des Qualifikationsverfahrens möglich.


Verkürzte berufliche Grundbildung

Bei bereits abgeschlossener Vorbildung (berufliche Grundbildung, Matura, o. Ä.) oder ausreichenden Vorkenntnissen in einem Beruf kann ein anerkannter Abschluss erreicht werden. Eine individuelle Verkürzung von ein bis zwei Jahren ist in diesem Fall möglich.

Voraussetzung:                             Abgeschlossene obligatorische Schulzeit

Dauer:                                             1-2 Jahre kürzer als reguläre Grundbildung

Anstellung:                                     Vollzeit, Lehrvertrag in einem Ausbildungsbetrieb

Bildung:                                          Betriebliche Bildung: im Lehrbetrieb

                                                         Berufskunde und Allgemeinbildung: in der Berufsfachschule

                                                         Überbetriebliche Kurse: im Kurszentrum

Qualifikationsverfahren gemäss Bildungsverordnung; es sind zwei Wiederholungen des Qualifikationsverfahrens möglich.

Zusätzliche Informationen

Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung

Obstmarkt 3
9102 Herisau
T: +41 71 353 67 19

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