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Reguläre oder verkürzte berufliche Grundbildung
Mit einem Lehrvertrag (vorallem für Quereinsteigende): Für diese beiden Wege muss man mit einem Ausbildungsbetrieb einen Lehrvertrag abschliessen. Dabei können der Lohn und weitere Konditionen verhandelt werden und auch besser ausfallen als für Jugendliche.
Reguläre berufliche Grundbildung
Wenn Sie beruflich in ein anderes Gebiet wechseln möchten und wenig bis keine Berufserfahrung im gewünschten Tätigkeitsgebiet haben, dann absolvieren Sie die gesamte Ausbildungszeit in einem Lehrbetrieb.
Voraussetzung: Abgeschlossene obligatorische Schulzeit
Dauer: 2 Jahre EBA oder 3-4 Jahre EFZ
Anstellung: Vollzeit, Lehrvertrag in einem Ausbildungsbetrieb
Bildung: Betriebliche Bildung: im Lehrbetrieb
Berufskunde und Allgemeinbildung: in der Berufsfachschule
Überbetriebliche Kurse: im Kurszentrum
Qualifikationsverfahren gemäss Bildungsverordnung; es sind zwei Wiederholungen des Qualifikationsverfahrens möglich.
Verkürzte berufliche Grundbildung
Bei bereits abgeschlossener Vorbildung (berufliche Grundbildung, Matura, o. Ä.) oder ausreichenden Vorkenntnissen in einem Beruf kann ein anerkannter Abschluss erreicht werden. Eine individuelle Verkürzung von ein bis zwei Jahren ist in diesem Fall möglich.
Voraussetzung: Abgeschlossene obligatorische Schulzeit
Dauer: 1-2 Jahre kürzer als reguläre Grundbildung
Anstellung: Vollzeit, Lehrvertrag in einem Ausbildungsbetrieb
Bildung: Betriebliche Bildung: im Lehrbetrieb
Berufskunde und Allgemeinbildung: in der Berufsfachschule
Überbetriebliche Kurse: im Kurszentrum
Qualifikationsverfahren gemäss Bildungsverordnung; es sind zwei Wiederholungen des Qualifikationsverfahrens möglich.