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Validierung von Bildungsleistungen Art. 31 BBV
Validierung von Bildungsleistungen Art. 31 BBV
In einem Validierungsverfahren dokumentieren Sie Ihre Erfahrungen und fachlichen Kompetenzen, über die Sie verfügen, in einem Dossier. Lücken schliessen Sie in der ergänzenden Bildung. Dafür durchlaufen Sie fünf Phasen, bei denen Sie nach Bedarf begleitet und un¬terstützt werden.
Voraussetzung: 5 Jahre Berufserfahrung, davon 2-4 Jahre im angestrebten Beruf erforderlich
Dauer: 1-5 Jahr (Erstellen des Dossiers nach individuellem Tempo)
Anstellung: keine Anstellung notwendig
Bildung: Nachweis beruflicher Handlungskompetenzen in einem Dossier
und im Beurteilungsgespräch
Beurteilung des Dossiers, Beurteilungsgespräch, fehlende Kompetenzen müssen nachträglich erworben und belegt werden.