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Validierung von Bildungsleistungen Art. 31 BBV

In einem Validierungsverfahren dokumentieren Sie Ihre Erfahrungen und fachlichen Kompetenzen, über die Sie verfügen, in einem Dossier. Lücken schliessen Sie in der ergänzenden Bildung. Dafür durchlaufen Sie fünf Phasen, bei denen Sie nach Bedarf begleitet und unterstützt werden.

Voraussetzung:          5 Jahre Berufserfahrung
                                     davon 2 bis 4 Jahre im angestrebten Beruf erforderlich

Dauer:                         1 bis 5 Jahre (Erstellen des Dossiers nach individuellem Tempo)

Anstellung:                 eine Anstellung wird empfohlen

Bildung:                      Nachweis beruflicher Handlungskompetenzen in einem Dossier
                                     und im Beurteilungsgespräch

Beurteilung des Dossiers, Beurteilungsgespräch, fehlende Kompetenzen müssen nachträglich erworben und belegt werden.

Zusätzliche Informationen

Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung

Obstmarkt 3
9102 Herisau
T: +41 71 353 67 19

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