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Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Laut einer aktuellen Studie des Bundes erlebte mehr als die Hälfte aller Arbeitnehmenden in der Schweiz im Berufsleben sexuelle oder sexistische Belästigung. Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Mitarbeitenden zu schützen – präventiv und bei konkreten Fällen. Mitarbeitende haben das Recht, sich zu wehren und Hilfe zu suchen, wenn sie eine Situation als unangenehm oder grenzüberschreitend erleben.

Ansprechperson: Lydia Wenger

KMU konkret+ für einen Arbeitsplatz frei von sexueller Belästigung

«KMU konkret+» unterstützt und begleitet Ausserrhoder KMU (bis 250 Mitarbeitende) bei der Prävention und der Bewältigung von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. 

Das Angebot umfasst: 

  • Beratung bei konkreten Fällen: Juristische Unterstützung und fachliche Begleitung für Führungskräfte und HR bei konkreten Fällen von sexueller oder sexistischer Belästigung
  • Schulungen und Reglemente zur Prävention: Schulungen für Führungskräfte und Mitarbeitende mit praxisnahen Theatersequenzen sowie Unterstützung beim Erstellen oder Überarbeiten von internen Reglementen

Mehr Informationen:

 

Präventions-Kit für einen belästigungsfreien Arbeitsplatz

Die Schweizerische Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten (SKG) stellt ein kostenloses, schlüsselfertiges Präventions-Kit für Unternehmen zur Verhinderung sexueller und sexistischer Belästigung am Arbeitsplatz zur Verfügung. Es beinhaltet:

  • Informationsblätter, Leitfaden und Grundsatzerklärung
  • Plakate
  • Filme «Sexuelle und sexistische Belästigung am Arbeitsplatz» und «Pflichten der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitsgebers»
  • E-Learning 

Mehr Informationen:

 

Informationen und Beratungsstellen für Arbeitnehmende

Informationen

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz – Ratgeber für Arbeitnehmende 
Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) und Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) 

Beratungsstellen

Opferhilfe SG–AR–AI  
Haben Sie Gewalt erlebt? Die Opferhilfe SG-AR-AI informiert, unterstützt und berät Betroffene. Sie bietet auch finanzielle Hilfe und erklärt Opfern von Straftaten ihre Rechte.

infostelle arbeit 
Gleichstellung von Frau und Mann im Arbeitsleben: Die infostelle arbeit informiert und berät Sie zu Ihren Rechten. Zum Beispiel bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Wenn Sie in Appenzell Ausserrhoden wohnen, dann sind die ersten vier Beratungsstunden kostenlos. Danach bezahlen Sie einen reduzierten Tarif.

Schlichtungs- und Beratungsstelle bei Diskriminierung im Erwerbsleben 
Weniger Lohn, Kündigung nach dem Mutterschaftsurlaub, ungleiche Behandlung, sexuelle Belästigung: Das Gleichstellungsgesetz verbietet Diskriminierung im Berufsalltag aufgrund des Geschlechts. Die Schlichtungs- und Beratungsstelle berät Sie zu Ihren Rechten und vermittelt bei Diskriminierung.

Zusätzliche Informationen

Abteilung Chancengleichheit

Amt für Soziales
Kasernenstrasse 17
9102 Herisau
T: +41 71 353 64 26

Für einen Arbeitsplatz frei von sexueller Belästigung