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Integrationsarbeitsplatz im ersten Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung


Der Kanton fördert Integrationsarbeitsplätze im ersten Arbeitsmarkt. Ein Integrationsarbeitsplatz ist ein Arbeitsplatz für Personen mit einer Invalidenrente in einem Betrieb im ersten Arbeitsmarkt. Der Kanton unterstützt Betriebe mit einem finanziellen Beitrag für den behinderungsbedingten Begleit- und Unterstützungsaufwand.

In den Richtlinien über die Finanzierung von Integrationsarbeitsplätzen im ersten Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung finden Sie detaillierte Informationen zum Integrationsarbeitsplatz in Appenzell Ausserrhoden.

Im Flyer Integrationsarbeitsplatz finden Sie das Wichtigste in Kürze.

Die Richtlinien und den Flyer können Sie auch beim Amt für Soziales bestellen.


Auskunft
Für die Arbeitsplatzabklärungen und Beratung ist die Stiftung Profil – Arbeit & Handicap Ostschweiz beauftragt.

Profil – Arbeit & Handicap Ostschweiz
Poststrasse 23
Postfach
9001 St. Gallen
Telefon: 058 775 19 80
ostschweiz@profil.ch
www.profil.ch 


Fragen beantwortet Ihnen das Amt für Soziales, Abteilung Soziale Einrichtungen:
Esther Murer, Telefon 071 353 66 39, esther.murer@ar.ch

Zusätzliche Informationen

Abteilung Soziale Einrichtungen

Amt für Soziales
Kasernenstrasse 17
9102 Herisau

Esther Murer

Fachspezialistin
T: +41 71 353 66 39