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Kantonales Assistenzbudget für Menschen mit Behinderung

Mit dem neuen Gesetz zur Finanzierung von Leistungsangeboten für Menschen mit Behinderung (Behindertenfinanzierungsgesetz; BeFiG), das am 14. Januar 2022 in Kraft getreten ist, wird die Einführung eines Assistenzbudgets in Appenzell Ausserrhoden und somit eine Alternative zum Leben in einer stationären Wohneinrichtung ermöglicht.

Mit dem Assistenzbudget können erwachsene Menschen mit Behinderung selbstbestimmt und eigenverantwortlich im gewohnten Lebensgefüge zu Hause leben. Sie werden von Assistenzpersonen und/oder Dienstleistern unterstützt, die sie selber gemäss ihrem Bedarf engagieren. Menschen mit Assistenzbedarf werden damit zum Arbeitgeber/zur Arbeitgeberin – sie entscheiden über die Form und den Zeitpunkt der Unterstützungsleistung selbstbestimmt. Sie sind verantwortlich für die Organisation, Auswahl, Stellenvergabe, Einsatzplanung, Aufgabenzuteilung und -kontrolle der Assistenzpersonen sowie die Einteilung und Abrechnung des Assistenzbudgets.

Appenzell Ausserrhoden ergänzt mit dem kantonalen Assistenzbudget den Assistenzbeitrag der Invalidenversicherung (IV). Mit dem kantonalen Assistenzbudget werden zusätzliche Leistungen anerkannt, welche im Assistenzbeitrag der IV nicht enthalten sind. Entweder kann das kantonale Assistenzbudget ergänzend zum Assistenzbeitrag der IV oder auch ohne diesen in Anspruch genommen werden. Sind jedoch die Anspruchsvoraussetzungen für den Assistenzbeitrag der IV erfüllt, muss dieser in Anspruch genommen werden, damit ein Gesuch um Ausrichtung eines Assistenzbudgets bewilligt wird. In den Richtlinien sind die Informationen zum kantonalen Assistenzbudget in ausführlicher Form (Zielgruppe, Ablauf, Fristen, Beratung, etc.) und im Flyer in einer Kurzbeschreibung zu finden.

Auskunft und Gesuch
Das Amt für Soziales, Abteilung Soziale Einrichtungen, nimmt Ihr Gesuch entgegen und prüft die Berechtigung für ein Assistenzbudget. Die Finanzierung wird nach einer Bedarfsabklärung vom Amt für Soziales bewilligt und ausgeführt,

Zum Gesuchsformular

Fragen zum Gesuch beantwortet Ihnen das Amt für Soziales, Abteilung Soziale Einrichtungen:
Esther Murer, Telefon 071 353 66 39, esther.murer@ar.ch

 

Für die Bedarfsabklärung und Beratung ist der Verein Assistenzbüro (ABü) mit Sitz in Biel beauftragt.

Assistenzbüro ABü
General-Dufour-Strasse 28
2502 Biel/Bienne
Telefon: 032 325 44 65
info@assistenzbuero.ch
https://www.assistenzbuero.ch/

Kurzbeschreibung kantonales Assistenzbudget

In Bearbeitung

Zusätzliche Informationen

Abteilung Soziale Einrichtungen

Amt für Soziales
Kasernenstrasse 17
9102 Herisau

Esther Murer

Fachspezialistin
T: +41 71 353 66 39
Link zu ABü Assistenzbüro
Link zur Ombudstelle Alter und Behinderung