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Stationäre Kinder- und Jugendeinrichtungen

„Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass die für die Fürsorge für das Kind oder dessen Schutz verantwortlichen Institutionen, Dienste und Einrichtungen den von den zuständigen Behörden festgelegten Normen entsprechen, insbesondere im Bereich der Sicherheit und der Gesundheit sowie hinsichtlich der Zahl und der fachlichen Eignung des Personals und des Bestehens einer ausreichenden Aufsicht.“ (Kinderrechtskonvention vom 20. November 1989; in Kraft getreten in der Schweiz am 26. März 1997)

Stationäre Einrichtungen bieten Kindern und Jugendlichen den erforderlichen Raum ihre Persönlichkeit zu entwickeln, vielfältige Erfahrungen zu machen oder auch Schutz zu finden, damit eine positive Entwicklung gedeihen kann. Fachpersonen sorgen sich in den Einrichtungen um die ihnen anvertrauten Minderjährigen oder jungen Erwachsenen und stehen ihnen bei der Bewältigung ihrer Lebenssituationen und ihres Alltages kompetent zur Seite.

In Appenzell Ausserrhoden bieten eine Vielzahl privater Trägerschaften eine adressaten- und bedarfsgerechte sozialpädagogischen Betreuung.

Aufsicht

Grafische Darstellung über die Aufsicht

Die Aufsicht hat zum Ziel, das Wohl und den Schutz von Kindern und Jugendlichen die ausserhalb ihrer Familie betreut werden, zu gewährleisten. Das Zusammenwirken der verschiedenen Akteure ist dabei wesentlich (siehe Abbildung). Aufgabe aller Aufsichtsebenen ist es, sich für die Lebens- und Betreuungsqualität in der Einrichtung einzusetzen. Allfällige Mängel müssen erkannt und zeitnahes Handeln bei Bedarf gewährleistet werden.

Periodische Aufsichtsbesuche oder auch die fachliche Beratung von Trägerschaften und Leitungen durch das Amt für Soziales als behördliche Aufsichtsinstanz tragen zum Gelingen dieser Allianz bei. Mit einer regelmässigen Selbstbeurteilung durch die Einrichtung und einer Berichterstattung an das Amt für Soziales bestätigt das oberste Leitungsorgan der Einrichtung als internes Aufsichtsorgan, dass die erforderlichen Qualitätsstandards erfüllt werden.