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Beschäftigung, Erwerbstätigkeit

Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene können im kantonalen Zentrum und in verschiedenen Gemeinden an Bildungs- oder Beschäftigungsprogrammen teilnehmen. Beschäftigungsprogramme haben einen gemeinnützigen Inhalt und sind mit den bestehenden Angeboten des sozialen sowie arbeitsmarktlichen Bereiches koordiniert. Solange sich kein dauernder Aufenthalt in der Schweiz abzeichnet, z.B. bei Asylsuchenden während des Asylverfahrens, sind die Programme rückkehrorientiert ausgestaltet.

Nach einer gesetzlichen Wartezeit können Asylsuchende grundsätzlich eine Erwerbstätigkeit ausüben. Werden sie nach einem negativen Asylentscheid vorläufig aufgenommen, ist heute von einem längerfristigen weiteren Aufenthalt auszugehen. Sie können deshalb mit entsprechender Arbeitsbewilligung einer Erwerbstätigkeit nachgehen.