Inhalt
Sanktionen
Die Gemeinden oder kantonalen Zentren können gegen Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene, die sich nicht an die bestehenden Regeln bzw. Hausordnungen halten oder sonstwie ein Fehlverhalten an den Tag legen, Sanktionen ergreifen. Je nach Schwere des Fehlverhaltens erfolgt dies über eine Kürzung oder Streichung des Taschengeldes, über eine Kürzung des Zeitraums der Geldauszahlungen bzw. einen Ersatz von Geldleistungen durch Sachleistungen oder über eine befristete Reduktion der Unterstützung auf das Niveau der Nothilfe. Bei einer ganz oder teilweise fehlenden Bedürftigkeit wird die Sozialhilfe entsprechend eingestellt.
Zusätzliche Informationen
Abteilung Sozialhilfe und Asyl
Amt für Soziales
Kasernenstrasse 17
Kasernenstrasse 17
9102
Herisau
T: +41 71 353 64 46
Links
- Erwerbstätige aus dem Asylbereich: Informationen für Arbeitgebende
- Staatssekretariat für Migration SEM
- Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen
- Schweizerische Flüchtlingshilfe
- Abteilung Migration Appenzell Ausserrhoden
- Migrationsamt des Kantons St. Gallen
- Rechtsberatungsstelle für Asylsuchende St. Gallen / Appenzell