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Unterbringung Gemeinden / Kanton
Nach der Zuweisung durch den Bund werden Asylsuchende in einem kantonalen Zentrum untergebracht. Dies erfolgt im Rahmen einer vertraglichen Zusammenarbeit der Kantone Appenzell Ausserrhoden und St. Gallen im Asylzentrum Sonneblick in Walzenhausen.
Die Gemeinden bringen sozialhilfeabhängige Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene mehrheitlich in Wohnungen und kleineren Gemeindeunterkünften unter. Diese sind meist direkt von den Gemeinden angemietet.
Nothilfesuchende werden in einer einfach gehaltenen kantonalen Nothilfeunterkunft untergebracht, bei Frauen bzw. Familien erfolgt dies in einfachen Gemeindeunterkünften.
Die Unterbringung erfolgt zumeist in Mehrbettzimmern. Dabei wird nach Möglichkeit darauf geachtet, dass in den einzelnen Zimmern Personen derselben Nationalität oder Ethnie untergebracht werden.
Zusätzliche Informationen
Abteilung Sozialhilfe und Asyl
Kasernenstrasse 17
Links
- Erwerbstätige aus dem Asylbereich: Informationen für Arbeitgebende
- Staatssekretariat für Migration SEM
- Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen
- Schweizerische Flüchtlingshilfe
- Abteilung Migration Appenzell Ausserrhoden
- Migrationsamt des Kantons St. Gallen
- Rechtsberatungsstelle für Asylsuchende St. Gallen / Appenzell