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Zuständigkeiten, Ablauf Asylverfahren

Beantragen Menschen ein Asylgesuch in der Schweiz, so prüfen ausschliesslich die Stellen des Bundes (d.h. das Staatssekretariat für Migration oder im Beschwerdefall das Bundesverwaltungsgericht) die Asylgründe und entscheiden über die Flüchtlingsanerkennung durch die Schweiz bzw. ggf. die vorläufige Aufnahme. Das Staatssekretariat für Migration führt Empfangs- und Verfahrenszentren, in denen Asylsuchende nach der Gesuchstellung in der Schweiz zuerst untergebracht werden. Der Bund entscheidet auch über die Zuweisung von Asylsuchenden an die Kantone.

Die Regelung des Aufenthaltes während dem Asylverfahren sowie der Vollzug von rechtskräftigen Asylentscheiden obliegt demjenigen Kanton, dem die jeweiligen Personen zugewiesen wurden. Dafür ist das kantonale Migrationsamt zuständig. Es entscheidet auch über Stellenantrittsbewilligungen. Während dem Asylverfahren werden Asylsuchende als Flüchtlinge oder vorläufig Aufgenommene aufgenommen, stellt ihnen das Migrationsamt den entsprechenden Ausländerausweis aus. Bei einer Asylabweisung kontrolliert es, ob Asylsuchende ihrer Ausreiseverpflichtung nachkommen und erteilt der Polizei nötigenfalls entsprechende Aufträge.

Während dem Asylverfahren gewähren der Kanton (bei einer Unterkunft in kantonalen Zentren, 1. Aufenthaltsphase) oder eine Gemeinde (nach der Gemeindeverteilung aus einer kantonalen Unterkunft, 2. Aufenthaltsphase) die nötige Sozialhilfe oder eine allfällige Nothilfe. Dafür sorgt auf Stufe Kanton die Abteilung Sozialhilfe und Asyl.Bei den Gemeinden das für die Wohnsitzgemeinde zuständige Sozialamt.

Die Abteilung Sozialhilfe und Asyl führt im Weiteren die kantonale Rückkehrberatungsstelle und informiert Asylsuchende oder rückkehrwillige Flüchtlinge über den Ablauf der Organisation einer Rückkehr und ggf. die Leistungen der Rückkehrhilfe.

Werden Asylsuchende als Flüchtlinge aufgenommen, übernimmt die Beratungsstelle für Flüchtlinge diese Aufgaben unabhängig vom Wohnort oder Status der Flüchtlinge. Sie sorgt auch für die nötigen Integrationsmassnahmen, welche die Flüchtlinge nach der Anerkennung durchlaufen.