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Vollzug, Rückkehrberatung

Die Bundesstellen entscheiden darüber, ob die einzelnen Asylsuchenden als Flüchtlinge anerkannt bzw. aus anderen Gründen in der Schweiz aufgenommen werden, oder ob ihr Asylgesuch abgelehnt wird und sie die Schweiz wieder verlassen müssen. In jedem Fall ist für den Vollzug dieses Entscheides das Migrationsamt des Zuweisungskantons zuständig. Liegt ein Abweisungsentscheid vor, der aber aus verschiedenen Gründen dennoch nicht vollziehbar ist, kann der Bund eine vorläufige Aufnahme verfügen. Es kann auch sein, dass Asylsuchende als Flüchtlinge anerkannt, aus bestimmten anderen Gründen aber dennoch lediglich eine vorläufige Aufnahme erhalten.

Müssen Asylsuchende die Schweiz nach der Asylabweisung wieder verlassen, können sie eine Rückkehrberatung in Anspruch nehmen sowie unter bestimmten Voraussetzungen eine begrenzte Rückkehrhilfe erhalten.