Inhalt
Anerkennung als Flüchtling
Werden Asylsuchende als Flüchtlinge aufgenommen, sind nicht mehr die Sozialämter der Wohnsitzgemeinde für die Gewährung der Sozialhilfe zuständig, sondern die Beratungsstelle für Flüchtlinge. Diese wird nach dem sogenannten Sitzgemeindemodell durch die Gemeinde Herisau geführt, ist aber gestützt auf eine Leistungsvereinbarung für die Flüchtlinge in allen Gemeinden zuständig.
Flüchtlinge erhalten Sozialhilfe nicht mehr nach den im Asylwesen geltenden Ansätzen, sondern im Rahmen der in der ordentlichen Sozialhilfe für Einheimische geltenden Regelungen. Aufgrund der meist kurzen Anwesenheit in der Schweiz erhalten sie zusätzlich verstärkte, spezifische Integrationsleistungen. Sie sollen sich im Alltag und mit der deutschen Sprache möglichst bald selbständig und eigenverantwortlich bewegen und sich in die Gesellschaft integrieren können. Ziel ist es auch, dass sie möglichst eine Arbeitsstelle finden und mit ihrem Einkommen ein von der Sozialhilfe unabhängiges Leben führen können.
Zusätzliche Informationen
Abteilung Sozialhilfe und Asyl
Kasernenstrasse 17
Links
- Erwerbstätige aus dem Asylbereich: Informationen für Arbeitgebende
- Staatssekretariat für Migration SEM
- Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen
- Schweizerische Flüchtlingshilfe
- Abteilung Migration Appenzell Ausserrhoden
- Migrationsamt des Kantons St. Gallen
- Rechtsberatungsstelle für Asylsuchende St. Gallen / Appenzell