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Vorläufige Aufnahme

Werden Asylsuchende nicht als Flüchtlinge anerkannt und bestehen aber andere gewichtige Gründe (z.B. weil sie aus einem Gebiet stammen, in dem aktuell ein allgemeiner Kriegszustand herrscht), weshalb eine Rückkehr bzw. eine Rückschaffung nicht möglich, nicht zumutbar oder nicht durchführbar ist, erhalten sie eine vorläufige Aufnahme.

Während der vorläufigen Aufnahme bleibt das Sozialamt der bisherigen Wohnsitzgemeinde für die Betreuung und Gewährung der Sozialhilfe zuständig, welche sich weiterhin nach den Asylansätzen richtet. Da in diesen Fällen meist mit einem langfristigen Aufenthalt in der Schweiz gerechnet werden muss, erhalten sie zusätzlich verstärkte, spezifische Integrationsleistungen. Sie sollen sich im Alltag und mit der deutschen Sprache möglichst bald selbständig und eigenverantwortlich bewegen können. Ziel ist es auch, dass sie möglichst eine Arbeitsstelle finden und mit ihrem Einkommen ein von der Sozialhilfe unabhängiges Leben führen können.