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Erwachsenenschutz
Urteilsfähige, volljährige Person können für den Fall vorsorgen, dass sie ihre eigenen Angelegenheiten nicht mehr genügend selbst besorgen können (Vorsorgeauftrag). Genügt die eigene Vorsorge oder Unterstützung der Familie, nahestehender Personen oder privater oder öffentlicher Dienste nicht, errichtet die KESB eine massgeschneiderte Beistandschaft. Die eingesetzte Beistandsperson* erhält Aufgaben und Kompetenzen, mit der sie die Schutz- und Hilfsbedürftigkeit der betroffenen Person auffangen kann. Ihr Selbstbestimmungsrecht ist zu wahren und nach Möglichkeit zu fördern.
* Unter Umständen kann auch eine geeignete Person aus dem Familien- oder Bekanntenkreis eingesetzt werden.
Nebst diesen im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) genannten Hauptaufgaben ist die KESB im Erwachsenenschutz unter anderem auch zuständig für:
- Prüfung und Validierung von Vorsorgeaufträgen.
- Feststellung der gesetzlichen Vertretungsrechte bei Unklarheit
- Einschreiten, wenn Patientenverfügungen nicht beachtet werden oder bewegungseinschränkende Massnahmen in Wohn- und Pflegeeinrichtungen nicht verhältnismässig sind
- Fürsorgerische Unterbringungen in geeigneter Einrichtung, wenn eine für höchstens 6 Wochen dauernde Unterbringung einer im Kanton zugelassenen Arztperson nicht genügt
- Sicherstellung der zivilrechtlichen Vertretung bei nicht anders lösbaren Interessenkonflikten
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Zusätzliche Informationen
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Kasernenstrasse 4
Postfach 1259
Do: 08:00 - 12:00 Uhr
In dringenden Fällen erreichen Sie uns ausserhalb der Öffnungszeiten über die kantonale Notrufzentrale (071 343 66 66).