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Herkunftssuche

Personen, die als Kinder adoptiert wurden, haben nach Erreichen der Volljährigkeit das Recht, Informationen über die leiblichen Eltern und allfällige Halbgeschwister zu erhalten. Mit ihrem Einverständnis ist auch eine (begleitete) Kontaktaufnahme möglich.  

Leibliche Eltern haben nur Anspruch auf identifizierende Informationen, wenn das volljährige, adoptierte Kind zugestimmt hat.

Die Herkunftssuche ist je nach Lebens- und Adoptionsgeschichte unterschiedlich. Personen, die im Kanton Appenzell Ausserrhoden wohnhaft sind, erhalten von der KESB Auskunft über Voraussetzungen, Verfahren und Kosten.

Zusätzliche Informationen

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde

Gutenberg Zentrum
Kasernenstrasse 4
Postfach 1259
9102 Herisau
T: +41 71 353 66 60
Öffnungszeiten
Mo, Di, Mi, Fr: 08:00 - 12:00 / 13:30 - 17:00 Uhr
Do: 08:00 - 12:00 Uhr

In dringenden Fällen erreichen Sie uns ausserhalb der Öffnungszeiten über die kantonale Notrufzentrale (071 343 66 66).