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Kindesschutz

Jedes Kind hat das Anrecht, dass es vor Gefahren geschützt ist, seinen Bedürfnissen entsprechend gefördert wird und sich zu einer selbständigen und verantwortungsbewussten Person entwickeln kann. Ist das nicht so, ist das «Kindeswohl» gefährdet. Können die Eltern auch mit Unterstützung in der Familie, anderer nahestehender Personen oder privater oder öffentlicher Dienste eine Kindeswohlgefährdung nicht (genügend) abwenden, trifft die KESB die erforderlichen Massnahmen (Weisungen, massgeschneiderte Beistandschaft, behördliche Unterbringung, Entzug elterliche Sorge).

Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) sieht im Kindesschutz weitere Aufgaben vor, zum Beispiel:

  • Förderung der Herstellung des Kindesverhältnisses zum Vater und Wahrung des Unterhaltsanspruches
  • Genehmigung von Vereinbarungen der Eltern über den gebührenden Unterhalt des Kindes
  • Entgegennahme der Erklärung der Eltern über die gemeinsame Sorge
  • Regelung des persönlichen Verkehrs (Kontakt, Besuchsrecht)
  • Entscheide bei Uneinigkeit der gemeinsam sorgeberechtigten Eltern
  • Schutz des Kindesvermögens
  • Sicherstellung der zivilrechtlichen Vertretung Minderjähriger bei nicht anders lösbaren Interessenkonflikten
  • Adoption, Herkunftssuche
  • ...

Die Anlaufstelle Kindes- und Erwachsenen­schutz (KESCHA) ist ein Informations- und Beratungsangebot für Personen, die von einer Massnahme des Kindes- oder des Erwachsenen­schutzes betroffen sind. Die KESCHA hat eine Broschüre zur «Meldung im Kindesschutz» publiziert.

Zusätzliche Informationen

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde

Gutenberg Zentrum
Kasernenstrasse 4
Postfach 1259
9102 Herisau
T: +41 71 353 66 60
Öffnungszeiten
Mo, Di, Mi, Fr: 08:00 - 12:00 / 13:30 - 17:00 Uhr
Do: 08:00 - 12:00 Uhr

In dringenden Fällen erreichen Sie uns ausserhalb der Öffnungszeiten über die kantonale Notrufzentrale (071 343 66 66).

Die Fachstelle Kindesschutz und die Kinderschutzgruppe beim Zentrum für Schulpsychologie und Pädagogisch-Therapeutische Dienste (ZEPT, Amt für Volksschule) ist per Ende Juli 2020 aufgelöst worden. Von der vorgängigen anonymen telefonischen Beratung durch die KESB können auch Schulen und andere Berufsgruppen Gebrauch machen.