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Häufige Fragen (FAQ) zur Hundesteuer, Hundehaltung und -registrierung
Hunderegistrierung
Wir halten in unserer Familie einen Hund und betreuen ihn gemeinsam. Dürfen wir ihn auf unsere ganze Familie registrieren?
Nein. Die Gesetzgebung sieht für einen Hund eine einzige Person vor. Ihre Aufgabe ist mit klaren gesetzlichen Verpflichtungen belegt: Entrichtung Hundesteuer, Abschluss Haftpflichtversicherung, Meldepflichten gegenüber AMICUS etc.
Ab welchem Alter darf ich einen Hund halten und auf mich selber registrieren lassen?
Streng genommen sind Minderjährige gemäss ZGB handlungsunfähig. Für Personen ab 16 Jahren, die als sogenannte urteilsfähige Minderjährige gelten, ist eine Haltereigenschaft möglich, sofern die gesetzlichen Vertreter zustimmen. Das Veterinäramt betrachtet daher Jugendliche ab 16 Jahren als verantwortliche Hundehalter, sofern eine Einverständniserklärung der Eltern vorliegt, worin sich diese mit der Hundehaltung des Kindes einverstanden erklären. Die entsprechende Einverständniserklärung finden Sie in der gelben Box rechts.
Mein Hund stammt aus dem Ausland und ist auf einer ausländischen Hundedatenbank registriert. Muss ich meinen Hund trotzdem bei AMICUS registrieren lassen?
Ja. Gemäss Tierseuchengesetzgebung müssen Hunde, die aus dem Ausland eingeführt werden, innerhalb von 10 Tagen von einem Tierarzt registriert werden. Sofern Sie zuvor noch nie Hunde hielten, und daher noch nicht als Hundehalter in AMICUS registriert sind, melden Sie sich bitte vor dem Tierarztbesuch beim Veterinäramt.
Um den Hund registrieren zu lassen, müssen Sie mit ihm zum Tierarzt und diesem folgendes vorlegen: Ihre AMICUS-Personen-ID, den ausländischen Heimtierpass des Hundes, den Nachweis, dass der Hund verzollt wurde, sowie weitere allfällige Gesundheitspapiere und Einfuhrzeugnisse.
Hundesteuer
Ich wohne in Appenzell Ausserrhoden. Mein Hund ist kurz nach Bezahlen der Hundesteuer gestorben. Bekomme ich die bezahlte Steuer zurückerstattet?
Ja. Wird ein Hund nicht während eines ganzen Kalenderjahres gehalten, ist die Hundesteuer nur anteilsmässig geschuldet. Zu viel bezahlte Steuern werden zurückerstattet. Bitte wenden Sie sich innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod Ihres Hundes beim Veterinäramt.
Ich wohne in Appenzell Ausserrhoden und habe mir während des Jahres einen Hund angeschafft. Muss ich trotzdem die Hundesteuer für das ganze Jahr bezahlen?
Nein. Wird ein Hund nicht während eines ganzen Kalenderjahres gehalten, ist die Hundesteuer nur anteilsmässig geschuldet.
Ich bin aus einem anderen Kanton neu nach Appenzell Ausserrhoden gezogen. Muss ich für dieses Jahr noch die Hundesteuer bezahlen?
Wenn Sie eine Bestätigung Ihres früheren Wohnorts vorlegen können, dass Sie die Hundesteuer dort bereits beglichen haben, müssen Sie für dieses Jahr in Appenzell Ausserrhoden keine Hundesteuern mehr bezahlen.
Ich bin aus dem Ausland in den Kanton Appenzell Ausserrhoden gezogen. Muss ich für dieses Jahr noch Hundesteuern bezahlen?
Ja. Selbst wenn Sie an Ihrem früheren Wohnort im Ausland bereits Hundesteuern bezahlt haben, gilt dies nicht für Appenzell Ausserrhoden.
Muss die Hundesteuer auch für kleine Hunde bezahlt werden?
Ja. Die Hundesteuer ist für alle Hunde, unabhängig von ihrer Grösse oder ihrem Gewicht, geschuldet.
Ich halte meinen Hund ausschliesslich auf meinem privaten Grundstück. Muss trotzdem die Hundesteuer bezahlt werden?
Ja, die Hundesteuer muss in jedem Fall bezahlt werden.
Ausbildung für Hundehaltende
Das nationale Hundekurs-Obligatorium endete am 31. Dezember 2016. Gibt es in beiden Appenzell kantonale Kurse, die gemäss kantonaler Hundegesetzgebung vorgeschrieben sind?
Nein. Die aktuellen Gesetzgebungen in Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden sehen ab dem 1. Januar 2017 generell keine obligatorische Ausbildung für Hundehalter vor. Im Einzelfall kann das Veterinäramt allerdings den Besuch von Hundekursen anordnen. Grundsätzlich empfehlen wir für den verantwortungsbewussten Umgang mit Hunden den Besuch von Erziehungskursen.