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Tierschutz
Wer mit Tieren umgeht, hat ihren Bedürfnissen in bestmöglicher Weise Rechnung zu tragen und für ihr Wohlergehen zu sorgen. So will es das eidgenössische Tierschutzgesetz. Es verlangt damit von den Tierhaltenden, dass sie sich aktiv um ihre Schützlinge kümmern und sich regelmässig über die geltenden Bestimmungen informieren. Die Tierschutzgesetzgebung ist auf alle von Menschen gehaltenen Wirbeltiere, also auf Säugetiere, Vögel, Fische, Reptilien und Amphibien anzuwenden. Auch höher entwickelte wirbellose Tiere wie Tintenfische oder Hummer geniessen einen gewissen Schutz.
Das Veterinäramt beider Appenzell ist die kantonale Fachstelle für Tierschutz. Es überwacht die Einhaltung der Vorschriften in den beiden Kantonen Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden und ist mit dem Vollzug beauftragt.
Meldestelle für Findeltiere
Vermissen Sie Ihr Tier oder ist Ihnen ein Tier zugelaufen? Bitte melden Sie dies bei der Kantonalen Meldestelle für Findeltiere:
- Appenzell Ausserrhoden: Kantonspolizei, Schützenstrasse 1, 9100 Herisau, Tel. +41 71 343 66 66
- Appenzell Innerrhoden: Kantonspolizei, Unteres Ziel 20, 9050 Appenzell, Tel. +41 71 788 97 00
Vermisst- und Fundmeldungen sind auch über die Homepage der Schweizerischen Tiermeldezentrale STMZ einsehbar.
Zusätzliche Informationen
Vorgaben
Tierschutzgesetz vom 16. Dezember 2005 (TSchG, SR 455)
Tierschutzverordnung vom 23. April 2008 (TSchV, SR 455.1)
Verordnung des BLV über die Haltung von Nutztieren und Haustieren vom 27. August 2008 (SR 455.110.1)
Appenzell Ausserrhoden
Kantonale Tierschutzverordnung vom 13. Juni 1983 (bGS 422.2)
Appenzell Innerrhoden
Einführungsverordnung zum Tierschutzgesetz vom 19. November 1984 (EV TSchG, GS 452.010)