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Abgeschlossene Volksinitiativen

Selbstbestimmte Gemeinden

Am 16. Februar 2022 wurden der Kantonskanzlei unterzeichnete Unterschriftenlisten zur Kantonalen Volksinitiative "Selbstbestimmte Gemeinden" eingereicht.

Das Ziel der Initiative besteht darin, dass für den Zusammenschluss von Gemeinden die Zustimmung der Stimmberechtigten jeder betroffenen Gemeinde erforderlich ist und dass der Kanton administrative und finanzielle Unterstützung an Gemeinden leistet, die sich zusammenschliessen wollen.

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden hat an seiner Sitzung vom 29. März 2022 festgestellt, dass die Initiative mit 1'253 gültigen Unterschriften zustande gekommen ist.

Das Geschäft war in der parlamentarischen Bearbeitung. Mit diesem Link gelangen Sie zu weiteren Informationen zur parlamentarischen Beratung.

Die kantonale Volksinitiative «Selbstbestimmte Gemeinden» wurde als ausgearbeitete Vorlage eingereicht. Bei einem ausgearbeiteten Entwurf ist ein Rückzug zulässig bis am 3. Tag nach der zweiten Lesung im Kantonsrat. Nachdem die Initiative noch vor der Behandlung im Kantonsrat zurückgezogen wurde, erfolgt der Rückzug rechtzeitig. Das Geschäft wurde demzufolge am 19. Dezember 2023 abgeschrieben.

Starke Ausserrhoder Gemeinden

Am 20. März 2018 wurden der Kantonskanzlei unterzeichnete Unterschriftenlisten zur Kantonalen Volksinitiative "Starke Ausserrhoder Gemeinden" eingereicht.

Das Ziel der Initiative besteht gemäss Angaben auf der Unterschriftenliste darin, die notwendige Handlungsfreiheit für zeitgemässe Gemeindestrukturen im Kanton Appenzell Ausserrhoden zu schaffen.

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden hat an seiner Sitzung vom 17. April 2018 festgestellt, dass die Initiative mit 1'088 gültigen Unterschriften zustande gekommen ist.

Das Geschäft ist in der parlamentarischen Bearbeitung. Die 1. Lesung fand am 25. Februar 2019 statt, die 2. Lesung am 21. Februar 2022.

Gegenentwurf zur Volksinitiative "Starke Ausserrhoder Gemeinden"

Die Verfassungskommission hat die erste Phase ihrer Arbeiten für die Totalrevision der Ausserrhoder Kantonsverfassung abgeschlossen. Nun liegen erste grobe Richtungsentscheide dieser Kommission vor. Der Regierungsrat baut auf diesen vorläufigen Ergebnissen auf und hat das zuständige Departement beauftragt, einen Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Starke Ausserrhoder Gemeinden“ auszuarbeiten. Es geht dabei um die künftige Struktur der Gemeinden in Appenzell Ausserrhoden. Die Vernehmlassungsvorlage enthält verschiedene Varianten. Die Vernehmlassung lief bis am 5. November 2020.

Der Regierungsrat hat unter Berücksichtigung der eingegangenen Antworten die zur Diskussion gestellten drei Varianten erneut geprüft. Er lehnt die Volksinitiative nach wie vor ab. Für ihn überwiegen weiterhin die Argumente, die für einen Gegenvorschlag mit neu vier Gemeinden sprechen (Variante 1). Auch die Ergebnisse der Vernehmlassung bestärken den Regierungsrat, diese Stossrichtung weiter zu verfolgen.

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden favorisiert nach wie vor eine Reduktion der Anzahl Gemeinden von heute zwanzig auf neu vier. Nach Auswertung der Vernehmlassung zum Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Starke Ausserrhoder Gemeinden" überwies der Regierungsrat diesen an den Kantonsrat. Dieser hat sich am 21. Februar 2022 mit der Vorlage befasst.

Das Initiativkomitee hat die kantonale Volksinitiative "Starke Ausserrhoder Gemeinden" nach deren Behandlung im Kantonsrat zurückgezogen. Schon im Vorfeld der Debatte im Kantonsrat hat das Initiativkomitee angekündigt, dass es die Initiative zurückzieht, sollte der Kantonsrat der entsprechenden Eventualvorlage zustimmen. Dies tat der Kantonsrat an seiner Sitzung am 8. Mai 2023.

Die Initiative wurde abgeschrieben. Die Volksabstimmung über die "Teilrevision der Kantonsverfassung: Gegenvorschlag zur zurückgezogenen kantonalen Volksinitiative "Starke Ausserrhoder Gemeinden" und Eventualvorlage" fand am 26. November 2023 statt.

erneuerbAR – Initiative zum Ausbau der erneuerbaren Energien

Am 6. Oktober 2020 wurden der Kantonskanzlei unterzeichnete Unterschriftenlisten zur Kantonalen Volksinitiative "erneuerbAR – Initiative zum Ausbau der erneuerbaren Energien" eingereicht.

Die Initiative regt in allgemeiner Form an, das Energiegesetz anzupassen und die Ausbauziele für erneuerbare Energie festzuschreiben. Auch sollen bessere Rahmenbedingungen zur Entwicklung von Sonnen- und Windenergieprojekten geschaffen werden.

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden hat an seiner Sitzung vom 17. November 2020 festgestellt, dass die Initiative mit 948 gültigen Unterschriften zustande gekommen ist.

Die Initiative wurde zur Vorbereitung einer Vorlage zuhanden des Kantonsrates – insbesondere zur Frage der Gültigkeit – dem Departement Bau und Volkswirtschaft zugewiesen.

An der kantonalen Volksabstimmung vom 25. September 2022 nahmen die Ausserrhoder Stimmberechtigten die Teilrevision des Energiegesetzes (MuKEn 2014) an. Gegen diese Abstimmung wurde keine Beschwerde eingereicht, so dass das Abstimmungsresultat rechtskräftig ist.

Nachdem die wesentlichen Ziele der kantonalen Volksinitiative "erneuerbAR – Initiative zum Ausbau der erneuerbaren Energien" im revidierten Energiegesetz umgesetzt wurden, zog das Initiativkomitee mit Schreiben vom 14. Oktober 2022 die Initiative zurück

Die Initiative wurde abgeschrieben.

Für mehr Steuergerechtigkeit

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden hat an seiner Sitzung vom 5. Juli 2016 festgestellt, dass die „Volksinitiative für mehr Steuergerechtigkeit" mit 728 gültigen Unterschriften zustande gekommen ist.

Die Initiative der SP Appenzell Ausserrhoden fordert, dass Familien und Steuerpflichtige, die nicht in überdurchschnittlichen Verhältnissen leben, steuerlich entlastet werden.

Der Kantonsrat behandelte die Initiative in zwei Lesungen, am 25. September 2017 (Amtsblatt Nr. 39, S. 1200 f.) und am 7. Mai 2018 (Amtsblatt Nr. 19, S. 678 f.). In der Schlussabstimmung lehnte der Kantonsrat die Initiative mit 43:21 Stimmen ohne Enthaltung ab. Auf die Ausarbeitung eines Gegenvorschlages verzichtete er. Er empfiehlt den Stimmberechtigten die Volksinitiative mit 40:21 Stimmen bei 3 Enthaltungen zur Ablehnung.

Die Volksabstimmung fand am 23. September 2018 statt.

Das Stimmvolk von Appenzell Ausserrhoden hat die "Volksinitiative für mehr Steuergerechtigkeit" mit 6'307 Ja- gegenüber 8'305 Nein-Stimmen abgelehnt. Die Stimmbeteiligung betrug 39,4 %.

Für mehr Mitsprache bei der ÖV-Finanzierung

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden hat am 3. Juli 2012 das Zustandekommen der Volksinitiative „Für mehr Mitsprache bei der ÖV-Finanzierung“ festgestellt. Die Initiative verlangt eine Änderung des Gesetzes über die Förderung des öffentlichen Verkehrs.

Der Kantonsrat behandelte die Initiative in zwei Lesungen, am 23. September 2013 (Amtsblatt Nr. 39, S. 1064) und am 24. März 2014 (Amtsblatt Nr. 13, S. 342 f.). In der Schlussabstimmung stimmte der Kantonsrat der Initiative mit 56:3 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu.

Die Initiative wurde abgeschrieben.

Für gleich lange Spiesse beim Nichtraucherschutz

Das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen ist seit dem 1. Mai 2010 in Kraft. Das Bundesrecht schreibt vor, dass in geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich sind oder die mehreren Personen als Arbeitsplatz dienen, das Rauchen verboten ist. Geraucht werden darf nur in abgetrennten und genügend belüfteten Raucherzimmern (Fumoirs). Die Voraussetzungen für das Einrichten von Fumoirs sind in der Verordnung des Bundes zum Schutz vor Passivrauchen beschrieben.

Das Ausserrhoder Stimmvolk hat am 25. November 2007 mit grossem Mehr dem kantonalen Gesundheitsgesetz zugestimmt. Darin war für kleine Gastronomiebetriebe (kleiner als 80m2) bis Ende 2010 eine Übergangsfrist vorgesehen. Seit dem 1. Januar 2011 sind auch diese kleinen Raucherlokale in Appenzell Ausserrhoden nicht mehr zulässig.

Am 25. Januar 2011 hat der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden das Zustandekommen der Volksinitiative „Für gleich lange Spiesse beim Nichtraucherschutz“ festgestellt, die unter der Leitung von Gastro Appenzellerland mit 1'695 gültigen Unterschriften eingereicht wurde. Die Initiative verlangt eine Anpassung des Ausserrhoder Gesundheitsgesetzes an die Eidgenössischen Gesetze. Dabei geht es darum, dass das Rauchverbot für kleine Gastrobetriebe (kleiner als 80m2) auf Gesuch hin aufgehoben wird.

Der Kantonsrat behandelte die Initiative in zwei Lesungen, am 20. Februar 2012 (Amtsblatt Nr. 8, S. 198 f.) und am 26. November 2012 (Amtsblatt Nr. 48, S. 1427 f.). In der Schlussabstimmung lehnte der Kantonsrat die Initiative mit 33:27 Stimmen bei 1 Enthaltung ab. Auf die Ausarbeitung eines Gegenvorschlages verzichtete er.

Die Volksabstimmung fand am 3. März 2013 statt.

Das Stimmvolk von Appenzell Ausserrhoden hat die Volksinitiative "Für gleich lange Spiesse beim Nichtraucherschutz" mit 7'526 Ja- gegenüber 10'584 Nein-Stimmen abgelehnt. Die Stimmbeteiligung betrug 49,6 %.

Abschaffung der Pauschalbesteuerung

Reiche Ausländerinnen und Ausländer, die in der Schweiz nicht erwerbstätig sind, können auf der Basis der Lebenshaltungskosten pauschal besteuert werden.

Die SP des Kantons Appenzell Ausserrhoden reichte die Volksinitiative "zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung - SchweizerInnen und AusländerInnen gleich behandeln!" ein. Diese verlangt die Streichung des folgenden Artikels des kantonalen Steuergesetzes:

Artikel 16, Besteuerung nach dem Aufwand, Absatz 2:

Haben diese Personen das Schweizer Bürgerrecht nicht, steht ihnen das Recht auf Entrichtung der Steuer nach dem Aufwand auch weiterhin zu.

Am 6. Juli 2010 stellte der Regierungsrat fest, dass die Initiative zustande gekommen ist. Mit Bericht vom 1. März 2011 beantragte er dem Kantonsrat die Ablehnung der Volksinitiative und unterbreitete diesem gleichzeitig einen Gegenvorschlag. Der Kantonsrat ist den Anträgen des Regierungsrates in erster Lesung gefolgt (Sitzung vom 6. Juni 2011; vgl. Amtsblatt Nr. 23 vom 10. Juni 2011, Seite 656 ff.).

Der Kantonsrat ist den Anträgen des Regierungsrates und der vorberatenden parlamentarischen Kommission in zweiter Lesung gefolgt (Sitzung vom 24. Oktober 2011; vgl. Amtsblatt Nr. 43 vom 28. Oktober 2011, Seite 1242 ff.) und empfiehlt den Stimmberechtigten mit 39:16 Stimmen bei 7 Enthaltungen, die Volksinitiative abzulehnen und dem Gegenvorschlag zuzustimmen.

Die Abstimmung fand am 11. März 2012 statt.

Das Stimmvolk von Appenzell Ausserrhoden hat die Abschaffung der Pauschalbesteuerung beschlossen. Es stimmte der SP-Initiative mit 9'169 Ja- gegenüber 5'829 Nein-Stimmen zu. Der Gegenvorschlag wurde mit 7'077 Ja- gegen 6'917 Nein-Stimmen angenommen. Bei der Stichfrage entfielen 8'339 Stimmen auf die Inititiative und 6'325 Stimmen auf den Gegenvorschlag. Die Stimmbeteiligung betrug 42,0 %.

Wiedereinführung von Schulnoten ab der 4. Klasse

Die Schülerinnen und Schüler der 1. bis 6. Klasse der Volksschulen von Appenzell Ausserrhoden werden heute nicht mit Noten sondern mit Worten beurteilt.

Am 16. August 2007 wurde die Volksinitiative «Wiedereinführung von Schulnoten ab der 4. Klasse» (nachfolgend Noteninitiative) eingereicht. Diese beinhaltet im Wesentlichen die Wiedereinführung von Noten von der 4. bis zur 6. Klasse der Primarschule.

Mit Beschluss vom 4. September 2007 stellte der Regierungsrat fest, dass die Noteninitiative zustande gekommen ist. Der Kantonsrat erklärte die Noteninitiative an seiner Sitzung vom 15. September 2008 für gültig. Weiter beschloss er in erster Lesung, die Initiative dem Volk zur Ablehnung zu empfehlen, ohne einen Gegenvorschlag gegenüberzustellen.

Die Vorlage wurde in der Folge der Volksdiskussion unterstellt. Diese dauerte bis zum 17. Oktober 2008. Dabei wurden keine Beiträge eingereicht.

Der Kantonsrat ist dem Antrag des Regierungsrates in zweiter Lesung gefolgt (die vorberatende parlamentarische Kommission verzichtete auf eine Stellungnahme) und empfiehlt den Stimmberechtigten mit 52:11 Stimmen bei 0 Enthaltungen, die Volksinitiative abzulehnen (Sitzung vom 16. Februar 2009; vgl. Amtsblatt Nr. 8 vom 20. Februar 2009, Seite 216 f.)

Die Abstimmung fand am 17. Mai 2009 statt.

Das Stimmvolk von Appenzell Ausserrhoden hat die Wiedereinführung von Schulnoten ab der 4. Klasse beschlossen. Es stimmte der SVP-Initiative mit 10'339 Ja- gegenüber 5'022 Nein-Stimmen klar zu. Die Stimmbeteiligung betrug 42.84%.

Wiedereinführung der Landsgemeinde im Kanton Appenzell Ausserrhoden

Mit Beschluss vom 22. Januar 2008 hat der Regierungsrat festgestellt, dass die Initiative "Wiedereinführung der Landsgemeinde im Kanton Appenzell Ausserrhoden" mit gültigen 1'273 Unterschriften die notwendige Anzahl Unterschriften erreicht hat und zustande gekommen ist. Über die Gültigkeit einer Volksinitiative entscheidet der Kantonsrat.

Zur Klärung der sich stellenden Rechtsfragen hat der Regierungsrat ein Gutachten in Auftrag gegeben, das von Prof. Dr. iur. Markus Schefer, Ordinarius für öffentliches Recht an der Universität Basel, in Zusammenarbeit mit Dr. iur. Michel Besson, Lehrbeauftragter für öffentliches Recht an der Universität Basel erstellt wurde.  Das Rechtsgutachten beurteilte die Landsgemeinde-Initiative als gültig.

Der Regierungsrat beantragte dem Kantonsrat, die Initiative "Wiedereinführung der Landsgemeinde im Kanton Appenzell Ausserrhoden“ den Stimmberechtigten zur Ablehnung zu empfehlen. Gesamthaft gesehen überwiegen für den Regierungsrat die Nachteile, die mit der Wiedereinführung der Landsgemeinde verbunden wären.

Der Kantonsrat behandelte die Initiative in zwei Lesungen am 14. September 2009 und am 22. Februar 2010. In der Zeit vom 14. September bis 16. Oktober 2009 wurde die Initiative der Volksdiskussion unterstellt. Der Kantonsrat stellte zum einen die Gültigkeit der Initiative fest. Zum anderen lehnte er in beiden Lesungen die Initiative ab, in der namentlichen Schlussabstimmung vom 22. Februar 2010 mit 58:4 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Auf einen Gegenvorschlag wurde verzichtet (siehe Amtsblatt Nr. 8 vom 26. Februar 2010, S. 225 f.)

Die Volksabstimmung fand am 13. Juni 2010 statt.

Das Stimmvolk von Appenzell Ausserrhoden hat die Wiedereinführung der Landsgemeinde im Kanton Appenzell Ausserrhoden mit 11'461 Nein-Stimmen gegenüber 4'845 Ja-Stimmen abgelehnt. Die Stimmbeteiligung betrug 44.8%.

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