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Jagd
Dem Kanton steht im Rahmen des Bundesrechts das Jagdregal und das Verfügungsrecht über wildlebende Säugetiere und Vögel zu.
Der Kanton regelt und plant die Jagd. Er sorgt für eine angemessene Nutzung der Wildbestände unter Berücksichtigung der Interessen des Waldes, der Natur und Tierschutzes sowie der Landwirtschaft.
Bedingungen für die Jagdberechtigung im Kanton Appenzell Ausserrhoden
- Handlungsfähigkeit
- Schweizer Bürgerrecht oder Niederlassungsbewilligung
- Wohnsitz in der Schweiz, exkl. Jagdgäste
- Anerkannter Fähigkeitsausweis
- Aktive Mitgliedschaft in einer anerkannten Jagdorganisation
- Gewähr für weidgerechtes Verhalten
Angebotene Patentarten
- Hochjagdpatente (Gams- und Rotwild)
- Niederjagdpatente (Rehwild, Fuchs, Dachs, usw.)
- Bewilligungen für Jagdgäste
- Sonderbewilligungen (z.B. Raubwildjagd)
Das Jagdjahr dauert vom 1. April - 31. März. Gesuche für Hoch- und Niederjagdpatente sind jeweils bis zum 10. April beim Amt für Raum und Wald, Kasernenstrasse 17a, 9102 Herisau einzureichen. Gesuche für Gästebewilligungen sind vier Tage vor dem Jagdtermin an den Jagdverwalter zu richten.
Zusätzliche Informationen
Abteilung Natur und Wildtiere
Kasernenstrasse 17A
9102
Herisau
T: +41 71 353 67 71