Inhalt

Schulbestätigung

Im 1. Zyklus wird den Erziehungsberechtigten jeweils am Ende des Schuljahrs eine Schulbestätigung abgegeben. Sie dokumentiert, dass die Schülerin oder der Schüler den Unterricht über den definierten Zeitraum besucht und dass der Austausch mit den Erziehungsberechtigten stattgefunden hat.

Zusätzliche Informationen

Amt für Volksschule und Sport

Obstmarkt 3
9102 Herisau
T: +41 71 354 71 11