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Pflegefamilien

Pflegeeltern, die Kinder länger als 3 Monate unentgeltlich oder länger als 1 Monat gegen Bezahlung aufnehmen, benötigen eine Bewilligung vom Amt für Soziales. Je nach Art und Umfang der Betreuung wird eine Bewilligung ausgestellt für:

  • Kurzzeit- oder Time-out-Unterbringung
  • Unterbringung zur Abklärung (zeitlich begrenzt und vorhersehbar) 
  • Krisenintervention oder Notfallunterbringung (zeitlich begrenzt und nicht vorhersehbar)
  • Langzeitunterbringung
  • Entlastungsunterbringung (Wochenende und/oder während eines Teils der Ferien)
  • Wochenpflege (Montag bis Freitag, das Wochenende verbringt das Kind bei seiner Herkunftsfamilie)

Pflegeplatzbewilligung

Wer ein Pflegekind für mehr als einen Monat entgeltlich oder für mehr als drei Monate unentgeltlich in seinem Haushalt aufnehmen möchte, benötigt eine Bewilligung (Art. 4 PAVO). Die Bewilligungspflicht gilt auch für jene Personen, die entgeltlich oder unentgeltlich Kinder regelmässig im Rahmen von Kriseninterventionen aufnehmen, unabhängig von der Dauer der Aufnahme.

Die Bewilligungspflicht besteht auch dann, wenn das Kind durch eine Behörde (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, Jugendanwaltschaft etc.) untergebracht wird oder die Wochenenden nicht in der Pflegefamilie verbringt.

Die Bewilligung darf nur erteilt werden, wenn die Pflegeeltern und alle im Haushalt lebenden Personen sowie die Wohnverhältnisse für die Aufnahme von Pflegekindern geeignet sind und das Wohl der Pflegekinder und andere in der Pflegefamilie lebender Kinder nicht gefährdet wird. Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, wird durch das Amt für Soziales ausführlich abgeklärt.

In Appenzell Ausserrhoden konkretisieren die Richtlinien zur Basisqualität die Voraussetzungen für die Erteilung der Pflegeplatzbewilligung gemäss Pflegekinderverordnung und beschreiben deren Überprüfung.

Begleitung, Beratung und Weiterbildung von Pflegefamilien

Begleitung, Beratung und Weiterbildung von Pflegefamilien entstand 2016 durch die Fusion der Pflegekinder-Aktion Schweiz mit der Schweizerischen Fachstelle für Adoption. Die einzige gesamtschweizerische Anlaufstelle für die Themen Pflege- und Adoptivfamilie beschäftigt sich mit der Ausbildung, Beratung und Begleitung der betroffenen Kinder, Eltern und Fachpersonen.

Es gibt verschiedene Organisationen, welche Pflegefamilien begleiten und beraten. Am meisten vertreten sind sogenannte Dienstleistungsanbieter in Familienpflege (DAF). Das sind Organisationen welche Pflegefamilien begleiten, Pflegeeltern aus- und weiterbilden und teilweise Pflegeplätze vermitteln. DAF sind meldepflichtig und unterstehen der Aufsicht.

 

Verzeichnis der ostschweizerischen Dienstleistungsanbietenden Familienpflege (DAF)

DAF mit Sitz im Kanton St. Gallen

 

DAF mit Sitz im Kanton Thurgau

 

DAF mit Sitz im Kanton Appenzell Ausserrhoden

 

Gesamtschweizerische Organisationen

PACH Pflege- und Adoptivkinder Schweiz entstand 2016 durch die Fusion der Pflegekinder-Aktion Schweiz mit der Schweizerischen Fachstelle für Adoption. Sie ist eine gesamtschweizerische Anlaufstelle für die Themen Pflege- und Adoptivfamilie und beschäftigt sich mit der Ausbildung, Beratung und Begleitung der betroffenen Kinder, Eltern und Fachpersonen.

Die Schweizerische Fachstelle Pflegefamilie ermöglicht Vernetzung, bietet Weiterbildungen und Beratungen für Pflegeeltern und Fachpersonen an und engagiert sich in Projekten für Pflegefamilien.