Inhalt
Tagesfamilien
Von Tagespflege spricht man, wenn Kinder tagsüber durch andere Personen als die Eltern betreut werden. Eine Tagesfamilie bietet familienergänzenden Bildung und Betreuung und ermöglicht es, auf die individuellen Bedürfnisse des Kindes einzugehen und es seinen Fähigkeiten entsprechend zu fördern. Tagesfamilien bieten oft eine hohe Flexibilität in der Betreuungsform und dem Betreuungsumfang. Sie sind zudem unabhängig von schulischen Strukturen und bieten so langfristige Betreuungsverhältnisse mit einer konstanten Betreuungsperson. Ein enger Austausch zwischen der Tagesfamilie und den Eltern ist zentral für das gelingen von stabilen Betreuungsverhältnissen.
Tageseltern betreuen eines oder mehrere Kinder im eigenen Haushalt regelmässig stundenweise, halb- oder ganztags und bietet den Kindern einen familiennahen Alltag. Es werden generell höchstens fünf Kinder unter 12 Jahren gleichzeitig betreut.
Die Tagespflege ist nicht bewilligungs-, aber meldepflichtig. Die Meldepflicht gilt gegenüber dem Amt für Soziales.
Es gibt freischaffende Betreuungspersonen in Tagesfamilien und solche, die bei einem Tagesfamilienverein angestellt sind. Im Kanton Appenzell Ausserrhoden besteht der Verein "Tagesfamilien AR". Dieser vermittelt Tagespflegeplätze an Eltern und stellt Tageseltern an, die vom Verein entschädigt, beraten und begleitet werden.
Weiter Informationen zur Tagesfamilienbetreuung finden Sie auf der Webseite des Verbandes Kinderbetreuung Schweiz kibesuisse.
Meldepflicht
Wer gegen Bezahlung regelmässig Kinder unter 12 Jahren tagsüber in seinem Haushalt betreut, ist gegenüber dem Amt für Soziales meldepflichtig und steht an 1. Februar 2025 unter dessen Aufsicht.
Für Fragen und Informationen melden Sie sich bei der zuständigen Fachspezialistin für Familienpflege.
Aufsicht
Die der Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern (Pflegekinderverordnung, PAVO) verpflichtet das Amt für Soziales als zuständige Aufsichtsbehörde nach Art. 7 und 10 PAVO, in geeigneter Weise, insbesondere durch die Prüfung des strafrechtlichen Leumundes von Tageseltern und weiteren im Haushalt sowie bei Bedarf mit Besuchen vor Ort, dafür besorgt zu sein, dass Kinder in einer förderlichen Umgebung und von persönlich qualifizierten Tageseltern betreut werden.
Das Amt für Soziales hat die gesetzliche Verpflichtung, ungeeigneten Personen die weitere Aufnahme von Kindern zu untersagen.
Überprüfung des strafrechtlichen Leumunds von Tageseltern sowie aller im Haushalt lebender Personen
Änderung der Bundesgesetzgebung
Am 23. Januar 2023 traten das Bundesgesetz über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA (Strafregistergesetz) zusammen mit der neuen Verordnung über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA (Strafregisterverordnung) in Kraft. Der Bund nahm diese Gesetzesrevision zum Anlass, den Umgang mit Strafregisterauszügen im Bereich der Betreuung von Kindern und Jugendlichen schweizweit einheitlich zu regeln. Für diesen Zweck wurde die Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern (Pflegekinderverordnung) per
23. Januar 2023 angepasst. Die Informationen des Bundes zu dieser Gesetzesrevision finden Sie ab Seite 132 unter:
Die Überprüfung des strafrechtlichen Leumunds von Tageseltern richtet sich nach den Bestimmungen über die Familienpflege nach ART. 5, 7 und 10 PAVO und wird analog zu der Überprüfung von Pflegeeltern gehandhabt. Das bedeutet, dass nach der Meldung der Tagesfamilie, sowie einmal jährlich im Rahmen der Aufsicht der strafrechtliche Leumund geprüft wird. Eine detaillierte Beschreibung des Prozessablaufes für Tages- und Pflegeeltern finden Sie hier:
- Prozessablauf
Überprüfung des strafrechtlichen Leumunds von neuen Tageseltern
Das Amt für Soziales muss nach Eingang der Meldung, den strafrechtlichen Leumund von neuen Tageseltern überprüfen. Das Amt für Soziales ist zudem berechtigt, diese Überprüfung auch für andere im Haushalt lebende Personen vorzunehmen. Die Einsichtnahme in das Strafregister-Informationssystem VOSTRA erfolgt durch die kantonale Koordinationsstelle (KOST), dem Amt für Justizvollzug. Wenn ein Eintrag vorhanden ist, beurteilt das Amt für Soziales dessen Relevanz für die Tätigkeit als Tageseltern. Damit diese Überprüfung erfolgen kann, müssen die Tageseltern (sowie andere im Haushalt lebende volljährige Personen) dem Amt für Soziales alle notwendigen Informationen zukommen lassen. Dazu ist das untenstehende Formular auszufüllen und zeitnah zur weiteren Bearbeitung an soziales@clutterar.ch zu senden.
- Überprüfung des strafrechtlichen Leumunds potenzieller Tageseltern
- Informationsblatt zur Überprüfung des strafrechtlichen Leumunds für Tageseltern
Jährliche Überprüfung des strafrechtlichen Leumunds aller Tageseltern
Gemäss Pflegekinderverordnung hat das Amt für Soziales einmal jährlich eine Überprüfung des strafrechtlichen Leumunds aller Tageseltern vorzunehmen. Diese Überprüfung wird jeweils mit Stichtag 31. Januar erfolgen. Die detaillierte Beschreibung des Prozessablaufes für Tages- und Pflegefamilien finden Sie hier:
- Prozessablauf
Hinweise
Wir bitten Sie alle zur Verfügung gestellten Dokumente und Vorlagen bei Bedarf immer direkt von der Website zu beziehen. So stellen Sie sicher, dass Sie immer die aktuellsten Versionen verwenden.
Für Anliegen oder Änderungsvorschläge zu den Dokumenten und Vorlagen, wenden Sie sich bitte direkt an die Abteilung Soziale Einrichtungen.
Richtlinien zur Basisqualität
Die Richtlinien zur Basisqualität in Tagesfamilien befinden sich derzeit in Erarbeitung.
Zusätzliche Informationen
Abteilung Soziale Einrichtungen
Kasernenstrasse 17