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Tagesfamilien
Von Tagespflege spricht man, wenn Kinder tagsüber durch andere Personen als die Eltern betreut werden. Eine Tagesfamilie bietet familienergänzenden Bildung und Betreuung und ermöglicht es, auf die individuellen Bedürfnisse des Kindes einzugehen und es seinen Fähigkeiten entsprechend zu fördern. Tagesfamilien bieten oft eine hohe Flexibilität in der Betreuungsform und dem Betreuungsumfang. Sie sind zudem unabhängig von schulischen Strukturen und bieten so langfristige Betreuungsverhältnisse mit einer konstanten Betreuungsperson. Ein enger Austausch zwischen der Tagesfamilie und den Eltern ist zentral für das gelingen von stabilen Betreuungsverhältnissen.
Tageseltern betreuen eines oder mehrere Kinder im eigenen Haushalt regelmässig stundenweise, halb- oder ganztags und bietet den Kindern einen familiennahen Alltag. Es werden generell höchstens fünf Kinder unter 12 Jahren gleichzeitig betreut.
Die Tagespflege ist nicht bewilligungs-, aber meldepflichtig. Die Meldepflicht gilt gegenüber dem Amt für Soziales.
Es gibt freischaffende Betreuungspersonen in Tagesfamilien und solche, die bei einem Tagesfamilienverein angestellt sind. Im Kanton Appenzell Ausserrhoden besteht der Verein "Tagesfamilien AR". Dieser vermittelt Tagespflegeplätze an Eltern und stellt Tageseltern an, die vom Verein entschädigt, beraten und begleitet werden.
Weiter Informationen zur Tagesfamilienbetreuung finden Sie auf der Webseite des Verbandes Kinderbetreuung Schweiz kibesuisse.
Meldepflicht
Wer gegen Bezahlung regelmässig Kinder unter 12 Jahren tagsüber in seinem Haushalt betreut, ist gegenüber dem Amt für Soziales meldepflichtig und steht an 1. Februar 2025 unter dessen Aufsicht.
Für Fragen und Informationen melden Sie sich bei der zuständigen Fachspezialistin für Familienpflege.
Aufsicht
Die der Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern (Pflegekinderverordnung, PAVO) verpflichtet das Amt für Soziales als zuständige Aufsichtsbehörde nach Art. 7 und 10 PAVO, in geeigneter Weise, insbesondere durch die Prüfung des strafrechtlichen Leumundes von Tageseltern und weiteren im Haushalt sowie bei Bedarf mit Besuchen vor Ort, dafür besorgt zu sein, dass Kinder in einer förderlichen Umgebung und von persönlich qualifizierten Tageseltern betreut werden.
Das Amt für Soziales hat die gesetzliche Verpflichtung, ungeeigneten Personen die weitere Aufnahme von Kindern zu untersagen.
Richtlinien zur Basisqualität
Die Richtlinien zur Basisqualität in Tagesfamilien befinden sich derzeit in Erarbeitung.
Download Formulare
Zusätzliche Informationen
Abteilung Soziale Einrichtungen
Kasernenstrasse 17