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Sozialhilfe, Nothilfe

Sozialhilfeabhängige Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene erhalten in Appenzell Ausserrhoden die nötige Unterstützung in Sach- und Geldleistungen. Neben Kost und Logis umfasst sie auch eine Gesundheitsgrundversorgung, zurückhaltende Beiträge für Bekleidung sowie ein kleines Taschengeld. Bei einem Fehlverhalten können diese in begrenztem Rahmen sanktioniert werden. Die Leistung von Sozialhilfe oder von Nothilfe ist kantonal einheitlich geregelt und richtet sich nach zwei kantonalen Verordnungen.