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«Handlungsfähigkeitszeugnis»
Im Verkehr mit Banken, Ämtern, für Bewerbungen oder Ausbildungen wird manchmal ein Nachweis gefordert, dass jemand handlungsfähig ist. Die rechtliche Handlungsfähigkeit kann nur die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) einschränken oder entziehen.
 
 Einwohnerinnen und Einwohner einer Gemeinde in Appenzell Ausserrhoden können eine Auskunft über bestehende Massnahmen des Erwachsenenschutzes mit Auswirkungen auf die Handlungsfähigkeit (auch bekannt als «Handlungsfähigkeitszeugnis») bei der KESB Appenzell Ausserrhoden bestellen. Am einfachsten und schnellsten geht das über das online-Portal  von «mein AR» > online Bestellung über «meinAR»
Zusätzliche Informationen
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
				Gutenberg Zentrum
Kasernenstrasse 4
Postfach 1259
		
		
			Kasernenstrasse 4
Postfach 1259
				
					9102
				
				
					Herisau
				
			
		
	
					T: +41 71 353 66 60
				
			
			
		
				Öffnungszeiten
			
			
				Mo-Do: 08:00 - 12:00/13.30 -17.00 Uhr
Fr: 08:00 - 12:00 /13.30 -16.00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit (vorübergehend)
Mo bis Fr: 08:00 - 12:00 Uhr
			
		Fr: 08:00 - 12:00 /13.30 -16.00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit (vorübergehend)
Mo bis Fr: 08:00 - 12:00 Uhr
