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Aktuelles

«Handlungsfähigkeitszeugnis»

Im Verkehr mit Banken, Ämtern, für Bewerbungen oder Ausbildungen wird manchmal ein Nachweis gefordert, dass jemand handlungsfähig ist. Die rechtliche Handlungsfähigkeit kann nur die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) einschränken oder entziehen.

Einwohnerinnen und Einwohner einer Gemeinde in Appenzell Ausserrhoden können eine Auskunft über bestehende Massnahmen des Erwachsenenschutzes mit Auswirkungen auf die Handlungsfähigkeit (auch bekannt als «Handlungsfähigkeitszeugnis») bei der KESB Appenzell Ausserrhoden bestellen. Am einfachsten und schnellsten geht das über das online-Portal  von «mein AR» > online Bestellung über «meinAR»

Zusätzliche Informationen

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde

Gutenberg Zentrum
Kasernenstrasse 4
Postfach 1259
9102 Herisau
T: +41 71 353 66 60
Öffnungszeiten
Mo, Di, Mi, Fr: 08:00 - 12:00 / 13:30 - 17:00 Uhr
Do: 08:00 - 12:00 Uhr

In dringenden Fällen erreichen Sie uns ausserhalb der Öffnungszeiten über die kantonale Notrufzentrale (071 343 66 66).

Erreichbarkeit über die Festtage

Die KESB ist über die Festtage vom 24. Dezember 2024 bis und mit 3. Januar 2025 geschlossen. Während dieser Zeit können Sie die KESB in dringenden Fällen, in denen sofortiger Handlungsbedarf besteht, via Notrufzentrale der Kantonspolizei unter +41 71 343 66 66 erreichen. Ab dem 6. Januar 2025 sind wir wieder erreichbar.