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Aktuelles
«Handlungsfähigkeitszeugnis»
Im Verkehr mit Banken, Ämtern, für Bewerbungen oder Ausbildungen wird manchmal ein Nachweis gefordert, dass jemand handlungsfähig ist. Die rechtliche Handlungsfähigkeit kann nur die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) einschränken oder entziehen.
Einwohnerinnen und Einwohner einer Gemeinde in Appenzell Ausserrhoden können eine Auskunft über bestehende Massnahmen des Erwachsenenschutzes mit Auswirkungen auf die Handlungsfähigkeit (auch bekannt als «Handlungsfähigkeitszeugnis») bei der KESB Appenzell Ausserrhoden bestellen. Am einfachsten und schnellsten geht das über das online-Portal von «mein AR» > online Bestellung über «meinAR»
Wechsel Aufsicht Pflegefamilien und Tagespflege ins Amt für Soziales
Per 1. Februar 2026 wechselte die Aufsicht Pflegefamilien und Tagespflege von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ins Amt für Soziales, welches ebenfalls zum Departement Gesundheit und Soziales gehört. Als Ansprechperson steht Ihnen weiterhin Ruth Bartolamai zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie unter Familienpflege - Appenzell Ausserrhoden.
Zusätzliche Informationen
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Kasernenstrasse 4
Postfach 1259
Fr: 08:00 - 12:00 /13.30 -16.00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit (vorübergehend)
Mo bis Fr: 08:00 - 12:00 Uhr