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Leben ausserhalb der Herkunftsfamilie

Leben ausserhalb der Herkunftsfamilie

Können Kinder oder Jugendliche nicht bei den Eltern leben, werden sie von den Eltern oder der KESB oder der Jugendanwaltschaft in einer Tages- oder Pflegefamilie oder in einer Institution (Heim) untergebracht. Die Familien- und Heimpflege steht unter der Aufsicht des Kantons.

Von Heimpflege spricht man, wenn mehrere Minderjährige gleichzeitig tagsüber oder tags- und nachtsüber betreut, ausgebildet und erzogen werden. Unter Heimpflege fallen auch Kindertagesstätten (Kita). Das Amt für Soziales Appenzell Ausserrhoden übt die Aufsicht über in der Heimpflege aus. Vor der Eröffnung ist beim Amt für Soziales ein Gesuch zur Bewilligung des Betriebs für ein Heim oder eine Kita zu stellen.

Familienpflege

Von Familienpflege spricht man, wenn Kinder bis 18 Jahre regelmässig tags- und nachtsüber durch andere Personen als ihre Eltern betreut werden. Die Familienpflege ist bewilligungspflichtig. Die Bewilligungspflicht gilt auch für Grosseltern und andere Verwandte.

Im Kanton Appenzell Ausserrhoden nimmt die KESB die Aufsicht über die Pflegefamilien wahr.

Pflegeeltern, die Kinder länger als 3 Monate unentgeltlich oder länger als 1 Monat gegen Bezahlung aufnehmen, benötigen eine Bewilligung der KESB. Je nach Art und Umfang der Betreuung wird die Bewilligung oder Bescheinigung über die Eignung der Pflegefamilie ausgestellt für:

  • Entlastungspflege (an Wochenenden, während Ferien)
  • Dauerpflege (Kinder leben dauerhaft nur oder hauptsächlich in Pflegefamilie)
  • Krisenintervention (Kinder leben in einer Krisensituation vorübergehend bei einer Pflegefamilie

Die Eignungsbescheinigung enthält Angaben über die maximale Anzahl und das Alter der Pflegekinder. Sie kann mit Auflagen und Bedingungen verbunden werden (z.B. Zusammenarbeit mit einer Fachberatung, Besuch von Kursen). Wird ein Kind in eine Pflegefamilie aufgenommen, muss dies vorgängig der KESB gemeldet werden.

Die KESB beaufsichtigt die Pflegeeltern und besucht sie oft wie nötig, mindestens aber 1 Mal im Jahr.

Tagespflege

Von Tagespflege spricht man, wenn Kinder tagsüber durch andere Personen als die Eltern betreut werden. Die Tagespflege ist nicht bewilligungs-, aber meldepflichtig. Die KESB kann Weisungen erlassen.

Im Kanton Appenzell Ausserrhoden besteht der Verein «Tagesfamilien AR». Dieser vermittelt Tagespflegeplätze an Eltern und stellt Tageseltern an, die vom Verein entschädigt, beraten und begleitet werden.

Zusätzliche Informationen

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde

Gutenberg Zentrum
Kasernenstrasse 4
Postfach 1259
9102 Herisau
T: +41 71 353 66 60
Öffnungszeiten
Mo, Di, Mi, Fr: 08:00 - 12:00 / 13:30 - 17:00 Uhr
Do: 08:00 - 12:00 Uhr

In dringenden Fällen erreichen Sie uns ausserhalb der Öffnungszeiten über die kantonale Notrufzentrale (071 343 66 66).