Inhalt
Herkunftssuche
Personen, die als Kinder adoptiert wurden, haben nach Erreichen der Volljährigkeit das Recht, Informationen über die leiblichen Eltern und allfällige Halbgeschwister zu erhalten. Mit ihrem Einverständnis ist auch eine (begleitete) Kontaktaufnahme möglich.
Leibliche Eltern haben nur Anspruch auf identifizierende Informationen, wenn das volljährige, adoptierte Kind zugestimmt hat.
Die Herkunftssuche ist je nach Lebens- und Adoptionsgeschichte unterschiedlich. Personen, die im Kanton Appenzell Ausserrhoden wohnhaft sind, erhalten von der KESB Auskunft über Voraussetzungen, Verfahren und Kosten.
Zusätzliche Informationen
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Kasernenstrasse 4
Postfach 1259
Do: 08:00 - 12:00 Uhr
In dringenden Fällen erreichen Sie uns ausserhalb der Öffnungszeiten über die kantonale Notrufzentrale (071 343 66 66).
Erreichbarkeit über die Festtage
Die KESB ist über die Festtage vom 24. Dezember 2024 bis und mit 3. Januar 2025 geschlossen. Während dieser Zeit können Sie die KESB in dringenden Fällen, in denen sofortiger Handlungsbedarf besteht, via Notrufzentrale der Kantonspolizei unter +41 71 343 66 66 erreichen. Ab dem 6. Januar 2025 sind wir wieder erreichbar.