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Rechtliche Grundlagen

Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht

Das geltende Vormundschaftsrecht des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) ist seit dem Inkrafttreten im Jahre 1912 praktisch unverändert geblieben. Die Bundesversammlung hat Ende 2008 einer umfangreichen Änderung des ZGB zum Erwachsenenschutz, zum Personenrecht und zum Kindesrecht zugestimmt. Das neue Recht ist per 1. Januar 2013 in Kraft getreten. Im Kanton Appenzell Ausserrhoden regelt das Einführungsgesetz zum ZGB die Umsetzungsdetails.

Ziele des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts sind unter anderem die Förderung des Selbstbestimmungsrechts (Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung), die Stärkung der Solidarität in der Familie, massgeschneiderte Massnahmen für Erwachsene durch verschiedene Arten von Beistandschaften sowie besserer Schutz von Personen in Heimen und bei der Fürsorgerischen Unterbringung.

Zusätzliche Informationen

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde

Gutenberg Zentrum
Kasernenstrasse 4
Postfach 1259
9102 Herisau
T: +41 71 353 66 60
Öffnungszeiten
Mo, Di, Mi, Fr: 08:00 - 12:00 / 13:30 - 17:00 Uhr
Do: 08:00 - 12:00 Uhr

In dringenden Fällen erreichen Sie uns ausserhalb der Öffnungszeiten über die kantonale Notrufzentrale (071 343 66 66).

Erreichbarkeit über die Festtage

Die KESB ist über die Festtage vom 24. Dezember 2024 bis und mit 3. Januar 2025 geschlossen. Während dieser Zeit können Sie die KESB in dringenden Fällen, in denen sofortiger Handlungsbedarf besteht, via Notrufzentrale der Kantonspolizei unter +41 71 343 66 66 erreichen. Ab dem 6. Januar 2025 sind wir wieder erreichbar.