Inhalt
Rechtliche Grundlagen
Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
Das geltende Vormundschaftsrecht des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) ist seit dem Inkrafttreten im Jahre 1912 praktisch unverändert geblieben. Die Bundesversammlung hat Ende 2008 einer umfangreichen Änderung des ZGB zum Erwachsenenschutz, zum Personenrecht und zum Kindesrecht zugestimmt. Das neue Recht ist per 1. Januar 2013 in Kraft getreten. Im Kanton Appenzell Ausserrhoden regelt das Einführungsgesetz zum ZGB die Umsetzungsdetails.
Ziele des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts sind unter anderem die Förderung des Selbstbestimmungsrechts (Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung), die Stärkung der Solidarität in der Familie, massgeschneiderte Massnahmen für Erwachsene durch verschiedene Arten von Beistandschaften sowie besserer Schutz von Personen in Heimen und bei der Fürsorgerischen Unterbringung.
Links zu Gesetzgebungen
- SR 210 Schweizerisches Zivilgesetzbuch ZGB (admin.ch)
- SR 211.223.11 Verordnung über die Vermögensanlagen VBVV (admin.ch)
- SR 211.222.338 Pflegekinderverordnung, PAVO (admin.ch)
- SR 211.221.36 Adoptionsverordnung, AdoV (admin.ch)
- bGS 211.1 Gesetz über die Einführung des ZGB AR
- bGS 212.43 Tarif KESR AR
- bGS 143.1 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege VRPG AR
Zusätzliche Informationen
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Kasernenstrasse 4
Postfach 1259
Do: 08:00 - 12:00 Uhr
In dringenden Fällen erreichen Sie uns ausserhalb der Öffnungszeiten über die kantonale Notrufzentrale (071 343 66 66).