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Tiergesundheit
Das Veterinäramt ist für die Bekämpfung von Tierseuchen in den Kantonen Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden zuständig. Was eine Tierseuche ist und wie sie bekämpft werden muss, ist durch den Bundesrat festgelegt (siehe Tierseuchenverordnung).
Tiergesundheitsstrategie Bund
Damit der gute Gesundheitsstatus unserer Heim- und Nutztiere geschützt und weiter verbessert werden kann, hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV zusammen mit den kantonalen Veterinärdiensten fünf strategische Ziele formuliert und basierend auf diesen Zielen die „Tiergesundheitsstrategie Schweiz 2010+" erarbeitet.
Näheres zur Tiergesundheitsstrategie Schweiz 2010+ finden Sie auf der Internetseite des BLV.
Zusätzliche Informationen
Vorgaben
Tierseuchengesetz vom 1. Juli 1966 (TSG, SR 916.40)
Tierseuchenverordnung vom 27. Juni 1995 (TSV, SR 916.401)
Appenzell Ausserrhoden:
Kantonale Verordnung über die Tiergesundheit vom 16. November 1998 (TGV, bGS 925.32)
Appenzell Innerrhoden:
Kantonale Tierseuchenverordnung vom 9. Februar 2009 (kTSV, GS 916.410)