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Tierhalterbeiträge in die Tiergesundheitskasse

Die Tierseuchenkasse entschädigt den Verlust von Nutztieren, sofern dies durch die Bundesgesetzgebung vorgesehen ist. Zudem finanziert sie die tierseuchenpolizeilichen Massnahmen des Veterinäramts. Darüber hinaus: 

  • übernimmt sie die Kosten für die Entsorgung von Tierkörpern
  • unterstützt sie den Tiergesundheitsdienst
  • fördert sie Massnahmen zur Verbesserung der Tiergesundheit 

 

Wer ist beitragspflichtig?

Beitragspflichtig sind Tierhalterinnen und Tierhalter die: 

  • Nutztiere halten 
  • und/oder Bienen halten

Nicht beitragspflichtig sind Personen die: 

  • ausschliesslich Geflügel halten und deren Bestand weniger als 20 Tiere erfasst

Höhe der Tierhalterbeiträge

Der Regierungsrat hat am 31. Mai 2016 die Ansätze für die Tierhalterbeiträge wie folgt festgesetzt (Verordnung über Entschädigungen und Abgaben im Veterinärwesen vom 31. Mai 2016 (VEAV, bGS 925.321)):

 

Grundbeitrag je Tierhalter bzw. Imker 20.00
Tiere der Rindergattung und Wasserbüffel, über 1-jährig 3.00
Tiere der Rindergattung und Wasserbüffel, bis 1-jährig 2.00
Bisons, über 1-jährig 3.00
Bisons, bis 1-jährig 2.00
Tiere der Pferdegattung, über 30 Monate 3.00
Tiere der Pferdegattung, bis 30 Monate 2.00
Zuchtsauen und Zuchteber 2.00
Abgesetzte Ferkel Remonten bis 6 Monate und Mastschweine 0.50
Wollschweine, Mini-Pigs 2.00
Schafe, über 1-jährig 1.50
Ziegen, über 1-jährig 1.50
Neuweltkameliden, über 2-jährig 3.00
Neuweltkameliden, bis 2-jährig 2.00
Zuchthähne und -hennen, Legehennen 0.10
Küken, Junghähne und -hennen, Mastgeflügel 0.05
Truten 0.05
Wachteln, Perlhühner 0.10
Strausse, Emus 0.20
Damhirsche, Rothirsche 2.00

Rechnungsstellung

  • Die Rechnungen für die Tierhalterbeiträge werden jeweils im Herbst des laufenden Jahres versendet. 
  • Grundlage für die Berechnung ist der Tierbestand, den die Tierhaltenden bei der Viehzählung per 1. Januar des aktuellen Jahres gemeldet haben. 

Zuständigkeiten

  • Die Rechnungen für die Tierhalterbeiträge von Tierhalterinnen und Tierhalter aus Appenzell Ausserrhoden werden vom Veterinäramt beider Appezell versandt. 
  • Tierhaltende aus Appenzell Innerrhoden erhalten Ihre Rechnungen vom Land- und Forstwirtschaftsdepartement. 

Zusätzliche Informationen

Veterinäramt

Obstmarkt 3
9102 Herisau
T: +41 71 353 67 55