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Unterwegs mit Tieren
Beim Transport und bei der Ein-und Ausfuhr von Tieren oder tierischen Produkten (z.B Gülle, Mist, Schlachtnebenprodukte) müssen bestimmte Bedingungen eingehalten werden.
Damit soll die Verschleppung von Tierseuchen verhindert und das Tierwohl beim Transport bewahrt werden.
Grundsätzlich ist immer die Transporteurin / der Transporteur oder die Importeurin / der Importeur dafür verwantwortlich, dass die Bestimmungen eingehalten werden.