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Unterwegs mit Tieren

Beim Transport und bei der Ein-und Ausfuhr von Tieren oder tierischen Produkten (z.B Gülle, Mist, Schlachtnebenprodukte) müssen bestimmte Bedingungen eingehalten werden.
Damit soll die Verschleppung von Tierseuchen verhindert und das Tierwohl beim Transport bewahrt werden. 

Grundsätzlich ist immer die Transporteurin / der Transporteur oder die Importeurin / der Importeur dafür verwantwortlich, dass die Bestimmungen eingehalten werden.

Reisen mit Heimtieren

Sömmerungsvorschriften

Ein- und Ausfuhr Tieren und tierischen Produkten

Gewerblicher Transport und Viehhandel

Zusätzliche Informationen

Veterinäramt

Obstmarkt 3
9102 Herisau
T: +41 71 353 67 55