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Ein- und Ausfuhr von Tieren und tierischen Produkten

Bei der Ein- und Ausfuhr von Tieren und tierischen Produkten sind immer die aktuellen Tierseuchen- und Tierschutzgesetze des Bestimmungslandes zu beachten. Informieren Sie sich frühzeitig über die aktuellen Einfuhrbestimmungen des jeweiligen Zielorts.

Melden Sie eine geplante Ausfuhr mindestens zwei Wochen im Voraus beim Veterinäramt an. Für die Ausfuhr von Tieren kann das Formular "Antrag für die Ausfuhr von Tieren" (Download rechts auf dieser Seite in der gelben Box) verwendet werden.

Genauere Informationen dazu finden Sie auf der Seite des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) unter Import und Export. Bitte beachten Sie auch die Informationen des BLV über die Einfuhr von artengeschützten Tierarten

Zusatzinformation für die Ausfuhr von Equiden

Bei grenzüberschreitenden Tiertransporten muss die relevante ausländische Gesetzgebung mitberücksichtigt werden. Das EU-Recht (Verordnung EG Nr. 1/2005) stuft alle Transporte von Nutztieren als wirtschaftliche Tätigkeit ein, auch wenn lediglich das eigene Pferd transportiert wird (z.B. für Turniere, Ausritte, Kurse etc.).

Pferdehaltende, die ihre Tiere weiterhin selber aus der Schweiz ausführen oder in die Schweiz einführen, benötigen eine entsprechende Bewilligung des kantonalen Veterinäramts ihres/seines Wohnkantons.

  • Bei Transportzeiten bis 8 Stunden entspricht dies einer Typ 1-Zulassung. Für die Zulassung Typ 1 muss eine entsprechende Ausbildung absolviert werden.
  • Bei Transportzeiten über 8 Stunden wird eine Typ 2-Zulassung benötigt. Auch für die Zulassung Typ 2 muss eine entsprechende Ausbildung absolviert werden. Zudem werden zusätzliche Anforderungen an das Transportfahrzeug gestellt, es muss vom Veterinäramt abgenommen werden.

Die Kurse für die Ausbildung zur Transportbewilligung werden beim Schweizerischen Viehhändlerverband SVV angeboten. Die Kurse für das laufende Jahr finden Sie auf der Internetseite des SVV.

Die entsprechenden Bewilligungsgesuche finden Sie in der gelben Box rechts.