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Tierschutz und Tiere halten
Wer ein Tier artgerecht halten möchte, sollte sich gründlich über dessen Bedürfnisse informieren. Welche Lebensbedingungen benötigt das Tier? Gehört es zu einer sozial lebenden Art oder darf es alleine gehalten werden? Was gehört zu einer artgerechten Ernährung? Ist möglicherweise eine spezielle Ausbildung oder eine behördliche Bewilligung erforderlich?
Auf der Webseite des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) finden Sie die rechtlichen Vorschriften sowie viele hilfreiche Informationen zu verschiedenen Tierarten.
Zusätzliche Informationen
Vorgaben
Tierschutzgesetz vom 16. Dezember 2005 (TSchG, SR 455)
Tierschutzverordnung vom 23. April 2008 (TSchV, SR 455.1)
Verordnung des BLV über die Haltung von Nutztieren und Haustieren vom 27. August 2008 (SR 455.110.1)
Appenzell Ausserrhoden
Kantonale Tierschutzverordnung vom 13. Juni 1983 (bGS 422.2)