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Tierschutzmeldungen und Findeltiere

Wer mit Tieren umgeht, hat ihren Bedürfnissen in bestmöglicher Weise Rechnung zu tragen und für ihr Wohlergehen zu sorgen. So will es das eidgenössische Tierschutzgesetz. Es verlangt damit von den Tierhaltenden, dass sie sich aktiv um ihre Schützlinge kümmern und sich regelmässig über die geltenden Bestimmungen informieren. Die Tierschutzgesetzgebung ist auf alle von Menschen gehaltenen Wirbeltiere, also auf Säugetiere, Vögel, Fische, Reptilien und Amphibien anzuwenden. Auch höher entwickelte wirbellose Tiere wie Tintenfische oder Hummer geniessen einen gewissen Schutz.

Das Veterinäramt beider Appenzell ist die kantonale Fachstelle für Tierschutz. Es überwacht die Einhaltung der Vorschriften in den beiden Kantonen Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden und ist mit dem Vollzug beauftragt.

Tierschutzmeldungen

Haben Sie Verstösse gegen die Tierschutzgesetzgebung beobachtet? Sie können uns Ihre Beobachtungen direkt via Formular melden. Bitte machen Sie so viele und so genaue Angaben wie möglich.

Felder, die mit * markiert sind, sind Pflichtfelder und müssen zwingend ausgefüllt werden.

Das Veterinäramt wird Ihre Meldung überprüfen und die notwendigen Kontrollen und Massnahmen durchführen.

Ausserhalb der Bürozeiten wenden Sie sich in dringenden Tierschutzfällen bitte an die Kantonspolizei (AR: +41 71 343 66 66 / AI: +41 71 788 95 00).

Findeltiere

Vermissen Sie Ihr Tier oder ist Ihnen ein Tier zugelaufen? Bitte melden Sie dies bei der Kantonalen Meldestelle für Findeltiere:

  • Appenzell Ausserrhoden:  Kantonspolizei, Schützenstrasse 1, 9100 Herisau
    Tel. +41 71 343 66 66
  • Appenzell Innerrhoden: Kantonspolizei, Unteres Ziel 20, 9050 Appenzell
    Tel. +41 71 788 97 00

Vermisst- und Fundmeldungen sind auch über die Homepage der Schweizerischen Tiermeldezentrale STMZ einsehbar.