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Züchten von Heimtieren
Die Zucht von Tieren unterliegt klaren gesetzlichen Vorgaben, die den Schutz der Tiere sowie ihre Gesundheit und ihr Wohlergehen sicherstellen sollen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV).
Grundsätze der Tierzucht
- Ziel der Zucht ist es, gesunde Tiere ohne belastende Merkmale zu erhalten
- Tieren dürfen durch das Zuchtziel keine Schmerzen, Leiden oder Schäden entstehen.
- Tiefgreifende Eingriffe in Erscheinungsbild oder Fähigkeiten der Tiere sind unzulässig.
- Züchterinnen und Züchter müssen sich vorab über erblich bedingte Probleme der Elterntiere informieren.
Bewilligungspflicht beim Züchten von Heimtieren
- Hunde: Mehr als 20 Hunde oder 3 Würfe im Jahr
- Katzen: Mehr als 20 Katzen oder 5 Würfe im Jahr
- Kaninchen / Zwergkaninchen / Meerschweinchen: Mehr als 100 Tiere im Jahr
- Mäuse / Ratten / Hamster / Gerbils: Mehr als 300 Tiere im Jahr
- Zierfische: Mehr als 1000 Tiere im Jahr
- Reptilien: Mehr als 100 Tiere im Jahr
- Vögel:
- Mehr als 25 Vogelpaare bis zur Grösse eines Nymphensittichs im Jahr
- Mehr als 10 Vogelpaare grösser als Nyphensittiche im Jahr
- Mehr als 5 Ara- oder Kakadupaare im Jahr
Beim Züchten von mehreren Tierarten wird die Anzahl der einzelnen Arten prozentual zusammengezählt.
Mehr Informationen zur Bewilligungs und Ausbildungspflicht für das Züchten von Heimtieren finden Sie auf der Fachinformation des BLV in der gelben Box rechts.
Ausbildungspflicht
Bei der bewilligungspflichtigen Zucht ist eine vom BLV anerkannte fachspezifische berufsunabhängige Ausbildung (FBA) erforderlich.
Diese umfasst:
- mindestens 40 Stunden theoretische und praktische Ausbildung
- ein Praktikum von mindestens 360 Stunden
- eine abschliessende Prüfung
Die Ausbildung vermittelt unter anderem Kenntnis zu:
- artgerechter Haltung und Pflege
- Fortplfanzung und Aufzucht
- Hygiene und Krankheitsprävention
- Zuchtzielen und Erbschäden
- Tierschutzgesetzgebung