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Veranstaltungen mit Tieren

Sämtliche Schauen und Ausstellungen mit Tieren müssen vorgängig dem Veterinäramt gemeldet werden. 

Dauern Anlässe länger als einen Tag oder besitzen sie überregionale Bedeutung, so müssen sie vom Veterinäramt bewilligt werden. Sollten Sie eine bewilligungspflichtige Ausstellung planen, so setzen Sie sich bitte frühzeitig mit dem Veterinäramt in Verbindung. 
 

Herbstviehschauen

Die Weisungen des Kantontierarztes für die Herbstviehschauen 2026 finden Sie hier: 

Weisungen Herbstviehschauen 2026 

 

Veranstaltungen / Märkte / Ausstellungen

Bestimmte Ausstellungen, der gewerbsmässige Handel sowie Werbung und Vorführungen/Tourneen mit Tieren sind bewilligungspflichtig:

Die entsprechenden Bewilligungsgesuche finden sich in der gelben Box rechts.