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Veranstaltungen mit Tieren
Sämtliche Schauen und Ausstellungen mit Tieren müssen vorgängig dem Veterinäramt gemeldet werden.
Dauern Anlässe länger als einen Tag oder besitzen sie überregionale Bedeutung, so müssen sie vom Veterinäramt bewilligt werden. Sollten Sie eine bewilligungspflichtige Ausstellung planen, so setzen Sie sich bitte frühzeitig mit dem Veterinäramt in Verbindung.
Herbstviehschauen
Die Weisungen des Kantontierarztes für die Herbstviehschauen 2026 finden Sie hier:
Weisungen Herbstviehschauen 2026
Veranstaltungen / Märkte / Ausstellungen
Bestimmte Ausstellungen, der gewerbsmässige Handel sowie Werbung und Vorführungen/Tourneen mit Tieren sind bewilligungspflichtig:
- Veranstaltungen / Märkte / Ausstellungen
- Zirkus Tourneen
Die entsprechenden Bewilligungsgesuche finden sich in der gelben Box rechts.