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Heimtiere
Heimtiere sind Tiere, die aus persönlichem Interesse oder als Begleiter im Haushalt gehalten werden - dazu zählen Hunde, Katzen, Frettchen, Nagetiere, Kaninchen und viele weitere Arten.
Detaillierte Informationen zu Heimtieren und deren Haltung finden Sie auf der Seite des Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) oder der Seite des Schweizer Tierschutzes (STS) unter Tipps zur artgerechten Heimtierhaltung.
Ausbildung
Das Wohlbefinden von Tieren kann geschützt werden, indem die Personen, die mit ihnen umgehen oder für sie verantwortlich sind, richtig ausgebildet werden. Aus diesem Grund wird in der Tierschutzverordnung geregelt, welche Ausbildungen von welchen Tierhaltern verlangt werden.
Wer gewerbsmässig Heimtiere für Dritte betreut (Tierheim, Tierpension, Hundesitting etc.), benötigt eine entsprechende Ausbildung. Mehr zur gewerbsmässigen Betreuung von Tieren finden Sie unter Tierheime, Tierpensionen, Tierbetreuung.
Züchten von Heimtieren
Wenn Sie im grösseren Umfang Heimtiere züchten, brauchen Sie eine Bewilligung des Veterinäramts. So zum Beispiel, wenn Sie pro Jahr mehr als drei Würfe Hundewelpen, mehr als fünf Würfe Katzenwelpen oder mehr als 100 Kaninchen und Meerschweinchen abgeben. Mehr dazu finden Sie unter Züchten von Heimtieren.
Zusätzliche Informationen
Vorgaben
Tierschutzgesetz vom 16. Dezember 2005 (TSchG, SR 455)
Tierschutzverordnung vom 23. April 2008 (TSchV, SR 455.1)
Verordnung des BLV über die Haltung von Nutztieren und Haustieren vom 27. August 2008 (SR 455.110.1)
Appenzell Ausserrhoden
Kantonale Tierschutzverordnung vom 13. Juni 1983 (bGS 422.2)