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Tierheime, Tierpensionen und Tierbetreuung

Wer ein Tierheim, eine Tierpension oder eine gewerbsmässige Tierbetreuung führen möchte, benötigt eine behördlich anerkannte Ausbildung und eine kantonale Bewilligung. Ohne diese Erlaubnis ist eine gewerbliche Tierbetreuung nicht zulässig. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärawesen (BLV).

Unten aufgeführt finden Sie eine kurze Übersicht darüber, welche Ausbildung oder Qualifikation für bestimmte Tätigkeiten im Bereich Heimtierhaltung erforderlich ist. Bei der Anzahl Pflegeplätzen sind die eigenen Tiere ebenfalls dazuzurechnen:

Tierheime mit bis zu 19 Pflegeplätzen

Fachspezifische berufsunabhängige Ausbildung (FBA), sofern keine Ausbildung als Tierpflegerin / Tierpfleger vorliegt. 

Gewerbliche Betreuung von bis zu 19 Tieren gleichzeitig

Fachspezifische berufsunabhängige Ausbildung (FBA),  sofern keine Ausbildung als Tierpflegerin / Tierpfleger vorliegt.

Tierheime mit mehr als 19 Pflegeplätzen

Ausbildung als Tierpflegerin / Tierpfleger

Gewerbliche Betreuung von mehr als 19 Tieren gleichzeitig

Ausbildung als Tierpflegerin / Tierpfleger

Tierheim mit höchstens 5 Pflegeplätzen

Für die Tierbetreuung verantwortliche Person muss über die für die betreuten Tierarten verlangte Ausbildung verfügen.

Bei gewerblichen Betreuungen von höchstens 5 Tieren pro Tag

Für Tierbetreuung verantwortliche Person muss über die für die betreuten Tierarten verlangte Ausbildung verfügen.

 

Das Formular für das Bewilligungsgesuch finden Sie in der gelben Box rechts.